Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4940 Wohnort: Osten
Verfasst am: 21.Jul 2005 7:08 Titel: Aufwendungen für eine Auslandsreise des GG
Aufwendungen fuer eine Auslandsreise des Gesellschafter-Geschaeftsfuehrers als verdeckte Gewinnausschuettung
Traegt eine Kapitalgesellschaft Aufwendungen fuer Reisen ihres
Gesellschafter-Geschaeftsfuehrers, so liegt darin eine verdeckte
Gewinnausschuettung, wenn die Reise durch private Interessen des
Gesellschafter-Geschaeftsfuehrers veranlasst oder in nicht nur
untergeordnetem Masse mitveranlasst ist. Eine schaedliche private
Mitveranlassung liegt regelmaessig vor, wenn bei einer entsprechenden
Reise eines Einzelunternehmers oder eines Personengesellschafters das
Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG eingreifen wuerde.
Das Aufteilungs- und Abzugsverbot für Aufwendungen, die nur zum Teil beruflich oder betrieblich veranlasst sind, steht vor dem Aus. Der Grund: Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs hat die Frage dem Großen Senat vorgelegt. Zu Grunde liegt der Fall eines angestellten EDV-Controllers, der eine Computer-Messe in den USA besucht hatte.
An vier Tagen des insgesamt siebentägigen USA-Aufenthalts nahm er an Fachveranstaltungen teil. Drei Tage unternahm er private Aktivitäten. Nachdem er die Aufwendungen für die USA-Reise als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend gemacht hatte, erkannte das Finanzamt nur die Tagungsgebühren an.
Auf seine Klage hin hielt das Finanzgericht sämtliche beruflich veranlassten Kosten wie etwa auch die Flugkosten für abzugsfähig. So sieht das auch der VI. BFH-Senat: Soweit sich der dem Beruf dienende Teil der Aufwendungen objektiv von dem privat veranlassten Teil abgrenzen lasse, müsse der Fiskus den Abzug gegen sich gelten lassen (Az.: VI R 94/01).
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