| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Ronald Insider
Anmeldungsdatum: 28.02.2005 Beiträge: 781
|
Verfasst am: 5.Apr 2006 19:10 Titel: Autogramm vom Arbeitgeber |
|
|
Beim Arbeitszeugnis hört die künstlerische Freiheit auf: Worauf Sie bei der Unterschrift Ihres Chefs achten sollten. Ein Fall, ein Urteil, ein Expertentipp:
| Zitat: |
Der Fall:
Die Arbeitnehmerin Frau M. konnte sich mit ihrem Arbeitgeber nicht über ihr Zeugnis einigen und zog vor Gericht. Schließlich erhielt sie nach rechtskräftigem Urteil des Arbeitsgerichts ein inhaltlich abgeändertes Zeugnis vom Arbeitgeber - unterschrieben mit krakeliger "Kinderschrift".
Frau M. akzeptierte diese Unterschrift nicht und zog erneut vor das Arbeitsgericht. Sie beantragte, den Beklagten durch Verhängung eines Zwangsgeldes zur Neuausstellung des Zeugnisses unter Anbringung seiner üblichen Signatur zu bringen. Das Gericht gab dem Antrag statt.
Der ehemalige Arbeitgeber reagierte erst mit einer Beschwerde, die abgelehnt wurde und unterschrieb daraufhin mit einer überdimensionierten Schrift bestehend aus Auf- und Abwärtsbewegungen. Die Klägerin war der Meinung, dass sich auch diese Unterschrift signifikant von der des Beklagten unterscheidet und gab sich damit nicht zufrieden.
Ihrem erneuten Antrag vor Gericht stimmte der Richter zu und verhängte ein neues Zwangsgeld. Der Arbeitgeber legte sofortige Beschwerde ein, mit der Begründung, er habe die Freiheit, jederzeit seine Signatur zu ändern.
|
| Zitat: |
Das Urteil:
Das Landesarbeitsgericht Nürnberg wies auch die sofortige Beschwerde des Beklagten zurück. Begründung: versieht ein Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis mit einer überdimensionierten Unterschrift, kann dies den Eindruck erwecken, dass er sich vom Inhalt distanzieren möchte.
Weiter begründet das LAG, dass es sich hier nicht um eine ordnungsgemäße Unterschrift handle und somit der Leser an der Ernsthaftigkeit des Inhalts zweifeln könne. (Az:4 Ta 153/05) |
| Zitat: |
Der Experten-Tipp:
Mit dem Arbeitszeugnis werden dem Arbeitnehmer nicht nur dessen Leistungen und Fähigkeiten bescheinigt. Von noch größerer Bedeutung ist es bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz.
Aus diesem Grund muss das Zeugnis bestimmten Anforderungen genügen: Dazu gehört auch, dass der Arbeitgeber seine Unterschrift nicht beliebig gestaltet, sondern "ordnungsgemäß" erteilt. Das Zeugnis sollte immer aus inhaltlicher und formeller Sicht geprüft werden – gegebenenfalls mit Hilfe eines Rechtsexperten. |
Artikel der Süddeutschen Zeitung |
|
| Nach oben |
|

|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
|
| |