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GM&P Mod. Team Insider

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 653
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Verfasst am: 6.Jun 2006 6:28 Titel: Automatische Handlungen des Computers = Behördenwillen |
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Verkehrsrecht - Anhörung und Verjährung
Wer eine Verkehrsordnungswidrigkeit begeht, etwa bei Rot über die Ampel fährt, kann auf eine zunächst nur dreimonatige Verjährung hoffen. Wenn allerdings vor Ablauf dieser Frist eine Anhörung durch Versendung eines Anhörungsbogens erfolgt, wird die Verjährung unterbrochen, wodurch eine neue, sechsmonatige Verjährungsfrist beginnt.
Mit einer computergestützten Anhörung musste sich daraufhin das Oberlandesgericht (OLG) Hamm zum Az. 1 Ss OWi 132/05 befassen. Dem betroffenen Autofahrer wurde eine Anhörung, die der Behördencomputer ohne menschliches Zutun veranlasst hatte, zugestellt. Da niemand die Anhörung angeordnet hatte, machte sich der Autofahrer bereits Hoffnung auf Verjährung, jedoch nach Ansicht der Hammer OLG-Richter zu Unrecht.
Nach deren Ansicht sind automatische Handlungen des Computers dem Behördenwillen gleich zu setzen, schließlich habe die Behörde den Computer genau darauf programmiert, die automatische Abarbeitung der Angelegenheit zu erledigen.
Pressemitteilung von: RECHTLEGAL - Anwaltskanzlei Kronenberghs
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