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Anlegeranwalt .

Anmeldungsdatum: 08.11.2004 Beiträge: 59 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 19.Mai 2006 13:11 Titel: BGH: Grundsatzurteil zu Haustürgeschäften |
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Der II. Senat des BGH hat am 12.12.2005 - II ZR 327/04 - ein neues Grundsatzurteil zum kreditfinanzierten Immobilienfondserwerb mittels Haustürgeschäft gesprochen. Der BGH zieht mit dieser Entscheidung die Konsequenz aus der Entscheidung der II. Kammer des EuGH vom 25.10.2005 (Rs C-229/04). Hiernach reicht es für die objektive Zurechnung der Haustürsituation nunmehr aus, dass eine Haustürsituation vorgelegen und für die in zeitlicher Staffelung danach abgeschlossenen Rechtsgeschäfte mit ursächlich geworden ist. Auf einen subjektiven Zusammenhang im Sinne eines Verbundgeschäftes kommt es nicht mehr an.
Bedeutsam ist diese Entscheidung für alle diejenigen Fälle, in denen am Anfang eines fremdfinanzierten Fondsbeitrittes eine Haustürsituation vorgelegen hat, die bei den hierdurch initiierten Rechtsgeschäften nicht mehr vorlag, diese aber mitbestimmt hat.
Konkreter Fall
Ein Anlageberater sucht einen potenziellen Kunden auf, legt ihm Prospekte eines Immobilienfonds vor und läd ihn danach in sein Büro ein, um mit ihm die notwendigen Folgegeschäfte zu tätigen.(Fondsbeitritt, Darlehens, Abtretung von zusätzlichen Sicherheiten).
Obgleich bei den Folgegeschäften keine Haustürsituation mehr vorlag, wirkt die Haustürsituation am Anfang des Geschäftes fort und führt dazu, dass den Folgegeschäften eventuelle Einreden aus der Haustürsituation (Widerruf, keine hinreichende Widerrufsbelehrung) entgegen gehalten werden können.
RA H. Meyer
www.rechtkurz.de |
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