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Verbraucheranwalt .

Anmeldungsdatum: 22.06.2004 Beiträge: 237 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 2.Mai 2006 12:21 Titel: BGH: Klingeltonwerbung zu agressiv |
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Karslruhe, April 2006. Mit seinem Urteil I ZR 125/03 hat der BGH bereits Anfang April entschieden, dass Klingeltonwerbung in bestimmten Fällen weniger aggressiv zu sein hat. Das Gericht sah die Werbung eines Klingeltonanbieters in einer Jugendzeitschrift als wettbewerbswidrig an, die lediglich darauf hinwies, dass das Herunterladen über eine kostenpflichtige 0190-Nummer erfolge und 1,86 Euro in der Minute koste, die aber unerwähnt ließ, wie lange der Ladevorgang dauert und welche Kosten dabei entstehen. Nach Meinung des BGH ist diese Form der Werbung geeignet, die Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen auszunutzen (§ 4 Nr. 2). Minderjährige, so das Gericht, seien weniger in der Lage, die angepriesene Leistung in Bezug auf Bedarf, Preis-Leistungsverhältnis und finanzielle Folgen zu bewerten. Daher müssten Kindern und Jugendlichen eindeutig vor Augen geführt werden, welche finanzielle Belastungen auf sie zukommen.
Unser Kommentar: Gottseidank schützen die Gerichte wenigstens noch unsere ach so gefährdete deutsche Jugend. Wir atmen erleichtert auf. _________________ Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte
Uhlandstrasse 173-174 / Ecke Kurfürstendamm
10719 Berlin (Charlottenburg)
E-Mail: dr.Schulte@dr-schulte.de
Webseite: http://www.dr-schulte.de |
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