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Verbraucheranwalt .

Anmeldungsdatum: 22.06.2004 Beiträge: 237 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 17.Mai 2006 20:39 Titel: BGH: Rechtsschutz darf nicht verschleppen |
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Das höchste deutsche Gericht in Zivilsachen nimmt die Rechtsschutzversicherungen in die Pflicht
Der Verbraucher kennt den alten Spruch: Wenn man eine Versicherung braucht, zahlt sie nicht. Der Anwalt weiß: Rechtsschutzversicherungen sind teuer und verschleppen häufig die Bearbeitung von Schadenfällen, so dass die Mandanten nervös werden müssen. Fristabläufe drohen und die Versicherung reagiert manchmal auch auf das dritte Erinnerungsschreiben nicht. Bei der Versicherungen wiederum herrscht eine starke Arbeitsbelastung. Darf das zu Lasten der Versicherungsnehmer gehen? Sicher nein.
Nun hat der Bundesgerichtshof in einer wichtigen Entscheidung einem Verbraucher in einer Klage auf Schadenersatz gegen die Rechtsschutzversicherung Recht gegeben (IV ZR 4/05 vom 15.03.2005). Worum geht es? Der Verbraucher konnte eine Klage nicht führen, weil die Versicherung nicht schnell genug den Vorgang bearbeitet hatte und die Frist für das Rechtsmittel abgelaufen war. Die Lösung ist so einfach wie gerecht. Dann haftet die Versicherung auf Ersatz des Schadens. Wichtig für die Praxis: Der Rechtsschutzversicherung muss die Dringlichkeit mitgeteilt werden. Der Einwand der Rechtsschutzversicherung, die Versicherungsnehmer müsse den Rechtsstreit vorfinanzieren, trug im übrigen nicht. Das sei nur ausnahmsweise der Fall, so Deutschlands höchstes Gericht. _________________ Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte
Uhlandstrasse 173-174 / Ecke Kurfürstendamm
10719 Berlin (Charlottenburg)
E-Mail: dr.Schulte@dr-schulte.de
Webseite: http://www.dr-schulte.de |
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