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GoMoPa .

Anmeldungsdatum: 25.01.2002 Beiträge: 2364
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Verfasst am: 12.Okt 2006 8:17 Titel: BGH: Wer in den Lärm hinein baut - keine Entschädigung! |
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In diesem Fall hatte ein Ehepaar im Jahr 1962 sein Grundstück mit einem Zweifamilienhaus bebaut. Seit 1952 befand sich in unmittelbarer Nähe zu dem Grundstück ein NATO-Militärflughafen. Im Jahr 1978 wurde das Grundstück einer „Lärmschutzzone“ zugeordnet. Später verlangte das Ehepaar eine Entschädigung für die durch den Flughafen gegebene Wertminderung des Grundstücks - jedoch ohne Erfolg.
Der Bundesgerichtshof entschied nämlich nun, dass die Immobilienbesitzer einen Schadensersatzanspruch nicht haben. Denn sie haben sich mit Ihrem Haus selbst freiwillig in die Gefahr der Lärmbeeinträchtigung begeben und damit auch das Risiko erheblicher Lärmsteigerungen in der Zukunft in Kauf genommen. Dass das Gebäude später einer Lärmschutzzone zugeordnet wurde, steht dem nicht entgegen, meinten die Richter. Entscheidend sei allein, dass "quasi in den Lärm hinein gebaut" wurde, denn der Flughafen sei bereits im Jahre 1962 in Betrieb gewesen (BGH, Az. III ZR 253/05). |
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