Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Vermietern bei Mieterhöhungen gestärkt.
Nach einem Urteil vom Mittwoch dürfen keine »überzogenen Anforderungen« an die Begründungspflicht gestellt werden. Vielmehr darf der Vermieter auf den örtlichen Mietspiegel verweisen, ohne die dort genannten Preisspannen ausdrücklich anzugeben.
Zahlreiche Gerichte hatten bisher genaue Angaben zur Preisspanne gefordert.
Die Karlsruher Richter hoben ein derartiges Urteil auf und verwiesen den Fall an das Landgericht Berlin zurück.
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