Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) hat es abgelehnt, die heimliche Ausforschung eines Computers durch Staatsanwaltschaft und Polizei zu genehmigen.
Begründung: Es gibt dafür keine gesetzliche Grundlage.
Der Antrag von Generalbundesanwältin Monika Harms auf heimliche Durchsuchung des Personalcomputers eines Beschuldigten war bereits am 25. November abgelehnt worden, Harms hatte dagegen Beschwerde eingelegt.
Wann der zuständige 3. Strafsenat des BGH über die Beschwerde entscheiden wird, war am Dienstag noch offen.
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