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BGH urteilt zweimal mieterfreundlich

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6866

BeitragVerfasst am: 15.Aug 2006 16:28    Titel: BGH urteilt zweimal mieterfreundlich Antworten mit Zitat

Zu Staffelmietverträgen und Nebenkostenabrechnungen fällte der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt zwei mieterfreundliche Urteile.

Laut BGH dürfen Vermieter bei Verträgen mit gestaffelter Miete eine Kündigung nicht für mehr als vier Jahre ausschließen (Aktenzeichen: VIII ZR 3/05). Die Bundesrichter gaben dem Mieter einer Eigentumswohnung Recht, der Mitte 2002 einen Staffelmietvertrag unterschrieb, der die Kündigung für fünf Jahre ausschloss. Er kündigte den Vertrag ein halbes Jahr später und zog im Januar 2003 aus. Da der Vermieter die Wohnung erst wieder im Juni 2003 belegen konnte, verlangte er eine Mietnachzahlung von 1065 Euro. Der BGH wies seine Klage ab. Da die Kündigungsklausel unwirksam sei, müsse der Mieter nur bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten zahlen.

Zweites Urteil: Wer als Mieter irrtümlich eine Nebenkostenabrechnung bezahlt, die er erst nach Ablauf der gesetzlichen Jahresfrist erhielt, kann das Geld zurückverlangen (Aktenzeichen: VIII ZR 94/05). So erhielt ein Mieter erst Ende Januar 2004 eine Abrechnung für 2002. Der Anspruch des Vermieters war da bereits erloschen.
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