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frank neidzel Insider
Anmeldungsdatum: 17.07.2002 Beiträge: 600 Wohnort: bremerhaven
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Verfasst am: 23.Mai 2005 7:32 Titel: BGH zur Zwangsräumung |
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Die Zwangsräumung einer Wohnung kann im Extremfall auch bei Selbstmordgefahr eines davon betroffenen Mieters durchgesetzt werden. Nach einem Beschluß des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen die Gerichte zwar solche Risiken sorgfältig gegen die Rechte des Hauseigentümers abwägen und eine Räumung bei drohendem Suizid unter Umständen auf längere Zeit verschieben. Wenn aber der drohende Verlust der Wohnung beim Betroffenen krankheitsbedingt ein Suizidrisiko auslöse, müsse er notfalls in der Psychiatrie untergebracht werden.
(Aktenzeichen: I ZB 10/05).
In dem entschiedenen Fall hatte eine Sparkasse ein Haus bei einer Zwangsversteigerung erworben und anschließend über Jahre hinweg dessen Räumung betrieben. Der Bewohner weigerte sich, auszuziehen, weil sein gesundheitlich angeschlagener Vater nach Angaben der Ärzte dadurch in einen "psychischen Ausnahmezustand" geriete und suizidgefährdet wäre. Der BGH lehnte eine vollständige Einstellung der Räumung ab. Grundsätzlich könne sich der Eigner auf die Eigentumsgarantie im Grundgesetz berufen. Entscheidend für die Durchsetzbarkeit einer Zwangsräumung sei, ob die Suizidgefahr auch durch andere Maßnahmen abgewendet werden könne. Dem Bewohner könne hier zugemutet werden, ärztliche Hilfe für seinen Vater in Anspruch zu nehmen und ihn im Krankenhaus unterzubringen. |
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