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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 16.Nov 2005 22:07 Titel: BVG zu Grundrecht auf Meinungsfreiheit - Vorwurf Stasi-IM |
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Stolpe darf nicht Stasi-Mitarbeiter genannt werden
Das Bundesverfassugnsgericht sieht den Vorwurf nicht durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gerechtfertigt
Karlsruhe - Der scheidende Verkehrsminister und frühere Brandenburger Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) darf nicht als ehemaliger Stasi-Mitarbeiter bezeichnet werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß.
Das Gericht hob damit eine gegenteilige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) mit der Begründung auf, daß die von einem CDU-Politiker erhobene Behauptung nicht durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt sei.
Der Berliner CDU-Politiker Uwe Lehmann-Brauns hatte im April 1996 in einer Fernsehsendung behauptet, Stolpe sei als „IM Sekretär über 20 Jahre im Dienste der Staatssicherheit tätig“ gewesen. Der BGH hatte 1998 entschieden, diese Äußerung sei noch von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Quelle: WELT.de |
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