| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6272
|
Verfasst am: 9.Aug 2007 11:11 Titel: Bagatellschadensgrenze liegt bei 700 € |
|
|
Kfz-Gutachterkosten werden nur oberhalb der Bagatellschadensgrenze erstattet.
Unfallgeschädigte Autofahrer dürfen sich zur Ermittlung eines Fahrzeugschadens nur dann eines Gutachters bedienen, wenn der Schaden oberhalb der Bagatellschadensgrenze von 700 Euro liegt. So lautet eine aktuelle Entscheidung des Landgericht Coburg im Fall, bei dem eine ohne eigene Schuld in einen Unfall verwickelte Autofahrerin Sachverständigenkosten von rund 320,- € gegen ihre Versicherung einklagte.Sie kam nur deshalb wirtschaftlich ungeschoren davon, weil der Schaden knapp über der Bagatellschadensgrenze gelegen hatte.
Im zu entscheidenden Fall habe die Klägerin bei Einschaltung des Sachverständigen angesichts des Schadensbildes mit Reparaturkosten in mindestens dieser Höhe rechnen dürfen, was im Übrigen durch das Gutachten bestätigt werde. Ein Verstoß gegen ihre Schadensminderungspflicht könne ihr daher nicht angelastet werden.
(Landgericht Coburg Az: 33 S 36/07) |
|
| Nach oben |
|

|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|