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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 4.Aug 2005 15:05 Titel: Bank muss Sparguthaben auch nach mehr als 30 J. auszahlen |
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Aus 5.600 Mark ( 2.863 Euro ) wurden in 38 Jahren = 8.600 Euro
Bank muss Sparguthaben auch nach mehr als 30 Jahren auszahlen
Eine Bank ist auch noch über 30 Jahre nach der letzten Einzahlung verpflichtet, ein Sparguthaben auszuzahlen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hob mit seinem grundlegenden Urteil eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt auf und gab der Klage einer Sparbuch-Besitzerin statt.
Die Großmutter der Klägerin hatte 1965 auf dem Sparbuch ein Guthaben von damals rund 5600 Mark. Über 38 Jahre lang wurde weder Geld eingezahlt noch abgehoben. Als der Enkelin das Sparbuch als Erbin die Hände fiel, weigerte sich die Bank, das Guthaben einschließlich Zinsen von inzwischen knapp 8600 Euro auszuzahlen. Auf Grund der langen Zeit müsse die Klägerin beweisen, dass das Geld nicht schon längst ausgezahlt worden sei, so die Begründung der Bank.
Anders als das Landgericht, das sich dieser Auffassung angeschlossen hatte, sah das OLG dafür keine rechtliche Grundlage. Nach geltendem Recht gebe es keine Regelung, wonach allein wegen Zeitablaufs die in einem Sparbuch verbürgten Ansprüche eines besonderen Nachweises bedurften, heißt es in dem in der Zeitschrift «OLG-Report» veröffentlichten Urteil.
OLG Frankfurt (Az.: 2 U 12/04)
Link zum Urteil >>> klick
Urteil als PDF >>> hier |
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JB777 Specialist
Anmeldungsdatum: 23.06.2005 Beiträge: 50 Wohnort: Zürich
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Verfasst am: 2.Sep 2005 17:27 Titel: |
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| Wie heisst den diese Bank, die so offensichtlich Diebstahl begehen will? |
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