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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6291
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Verfasst am: 27.Feb 2007 11:03 Titel: Bank sperrte Kreditkarte zu spät: kein Schadenersatz |
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Auch wenn die Bank beim Sperren der Kreditkarte trödelt, hat der Kunde nicht ohne weiteres Anspruch auf Schadenersatz. Der Kunde bleibt auf seinem Schaden sitzen, wenn das Geld mit der PIN-Nummer abgehoben wurde.
Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt. Der Fehler des Kunden, Kreditkarte und PIN-Nummer zusammen aufzubewahren, sei erheblich höher zu bewerten als eine eventuelle Verzögerung bei der Bank, heißt es in dem in der Fachzeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» veröffentlichten Urteil (Az.: 16 U 70/05).
Das Gericht wies mit seinem Spruch die Schadenersatzklage eines Kreditkartenbesitzers ab. Der Kläger hatte bemängelt, dass von seinem Konto noch Beträge abgehoben wurden, nachdem er den Verlust der Karte gemeldet hatte. Für das verzögerte Sperren müsse das Unternehmen haften. Das OLG beurteilte den Fall anders. Das Fehlverhalten eines Kunden führe in solchen Fällen dazu, dass mögliche Sicherheitsmängel beim Kreditkartenunternehmen völlig in den Hintergrund träten.
Quelle: Generalanzeiger |
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mike1011 Specialist
Anmeldungsdatum: 14.11.2005 Beiträge: 201 Wohnort: D/PL
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Verfasst am: 28.Feb 2007 9:56 Titel: |
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hallo,
kann ja wohl nicht sein.
es mag sein, dass es ein aufbewahren der kreditkartennummer ein schwerwiegender fehler ist.
aber wenn nachweisslich eine bank bei der kartensperre schläft, so
kann es nicht sein, dass die danach abgehobenen beträge zu lasten des kunden gehen.
es wird immer auf die kleinen abgewälzt.
grüße
marco |
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Wobik Newbie
Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 31 Wohnort: Grossraum Stuttgart
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Verfasst am: 19.März 2007 10:21 Titel: Re: Bank sperrte Kreditkarte zu spät: kein Schadenersatz |
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| Moderator GM&P hat folgendes geschrieben:: |
A
Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt. Der Fehler des Kunden, Kreditkarte und PIN-Nummer zusammen aufzubewahren, sei erheblich höher zu bewerten als eine eventuelle Verzögerung bei der Bank, heißt es in dem in der Fachzeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» veröffentlichten Urteil (Az.: 16 U 70/05).
Quelle: Generalanzeiger |
Ähm..woher wollen die Wissen,das die PIN dabei war?
Ist doch wohl wieder die übliche Annahme??! Wenn mit PIN,dann ist der Kunde Schuld!
Nicht nur ich als IT-Experte behaupte,das die PIN ein Witz ist! 4 Nr.,davon oft der Zahlenraum von 0-5000 besonders vergeben,das macht doch jeden Hacker alles sehr Leicht.Dazu kommt,das mit überall erhältlichen Kartenlesern die Daten ausgelesen werden können.Der Rest ist für Programme und Computer der Neuen Generation nur ein Kinderspiel!
Das ist doch Gerichtsbekannt und wie oft für Kunden schon entschieden worden!
Fazit:Ich würde Wiederspruch einlegen und mit Referenz-Urteilen den Sachverhalt anzweifeln. Vorausgesetzt, man hat nicht wirklich die PIN auf die Karte geschrieben.. |
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