Der Bundesfinanzhof hat die Meldepflicht für Banken und Vermögensverwalter bei Todesfällen ihrer Kunden verschärft. Danach müssen Kreditinstitute dem Erbschaftsteuerfinanzamt auch die Vermögensstände von Konten, Depots und Schließfächern anzeigen, die sie in ausländischen Niederlassungen verwahren (Az.: II R 66/04).
Damit soll sichergestellt werden, dass das gesamte Vermögen von Verstorbenen von der Erbschaftssteuer erfasst wird, urteilten die Richter. Die Herausnahme der Auslandsniederlassungen aus der Anzeigepflicht würde die Erreichung dieses Zwecks gefährden. Ansonsten könnten sich Deutsche durch eine Vermögensanlage bei der Auslandsfiliale einer deutschen Bank faktisch der Erbschaftsbesteuerung entledigen.
Quelle: FTD _________________ Wenn der Staat pleite macht, geht natürlich
nicht der Staat pleite, sondern seine Bürger. (Carl Fürstenberg, dt. Bankier, 1850-1933)
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