Verfasst am: 8.Dez 2005 18:05 Titel: Bauunternehmer haftet nicht für Leichtfertigkeit
Ein Bauunternehmer muss nicht für Kinder und Jugendliche haften, die sich leichtfertig auf einer Baustelle verletzen. Das entschied das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) in Saarbrücken in einem Urteil. Nach geltendem Recht müsse der Unternehmer nur vor solchen Gefahren schützen, die ohne grobes Mitverschulden des Betroffenen zu Verletzungen führen könnten.
Das Gericht wies mit veröffentlichten Urteil die Schadenersatzklage eines Minderjährigen gegen einen Bauunternehmer ab. Der Kläger war von einem rollenden Kanalrohr erfasst und verletzt worden. Zuvor hatten er und andere Jugendliche versucht, mit rhythmischen Beinbewegungen die übereinander gelagerten Rohre zum Schaukeln zu bringen. Dabei löste sich ein Rohr und erfasste den Kläger.
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