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Beamten darf Weihnachtsgeld gekürzt werden

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5918

BeitragVerfasst am: 18.Okt 2007 12:30    Titel: Beamten darf Weihnachtsgeld gekürzt werden Antworten mit Zitat

Die Kürzung des Weihnachtsgelds bei Beamten ist nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts rechtmäßig. Beamte dürfen der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung zufolge nicht darauf vertrauen, dass solche Sonderzahlungen unverändert fort bestehen.

Die Karlsruher Richter wiesen eine Anfrage des Verwaltungsgerichts Düsseldorf als unzulässig zurück. Das Verwaltungsgericht hatte es als verfassungswidrig angesehen, dass Beamten in Nordrhein-Westfalen 2003 das Weihnachtsgeld gekürzt wurde.

Mehrere Beamte, darunter auch Richter, hatten vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Sie wehrten sich dagegen, 2003 nur noch 50 Prozent statt bisher 84 Prozent eines Monatsgehalts als Weihnachtsgeld zu erhalten. Das Verwaltungsgerichts setzte das Verfahren aus und fragte beim Verfassungsgericht nach.

Die hohen Richter verwiesen jedoch auf ihre bisherige Rechssprechung, wonach solche Kürzungen grundsätzlich zulässig sind. Weihnachtsgeld könne jederzeit gekürzt oder sogar gestrichen werden, hieß es schon 1967.
(Az.: 2 BvL 5/05 u.a.)
Quelle: HB
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 654

BeitragVerfasst am: 19.Okt 2007 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

BVerfG: VG-Vorlage zur Kürzung des Weihnachtsgeldes für nordrhein-westfälische Beamte unzulässig

Die Vorlage des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zur Kürzung des Weihnachtsgeldes für Beamte des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahre 2003 an das Bundesverfassungsgericht ist unzulässig. Das BVerfG begründete die Unzulässigkeit damit, dass das VG seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der maßgebenden Vorschriften des Sonderzahlungsgesetzes Nordrhein-Westfalen nicht ausreichend begründet habe
(Beschluss vom 28.09.2007, Az.: 2 BvL 5/05; 2 BvL 6/05; 2 BvL 7/05).
Pressemitteilung Nr. 103/2007 vom 18. Oktober 2007

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