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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2947
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Verfasst am: 28.Feb 2008 7:28 Titel: Behauptungen - zwischen den Zeilen herauslesen |
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Kein Anspruch auf Gegendarstellung gemäß § 11 Landespressegesetz NRW bei mehrdeutigen Äußerungen
Ein Gegendarstellungsanspruch bestehe bei verdeckten, sich
aus dem Zusammenspiel mit einer offenen Behauptung ergebenden
Aussage nur dann, wenn sich eine bestimmte Schlussfolgerung für
einen Leser als unabweisbar oder zwingend aufdränge.
Aus einer Pressemeldung von: FPS Fritze Paul Seelig, Rechtsanwälte
Auszug:
| Zitat: |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf brauchen Journalisten keine Gegendarstellungen, Schadenersatz oder Richtigstellungen mehr zu befürchten, wenn sie bei ihrer Arbeit nicht alles erahnen, was dritte Personen zwischen den Zeilen der Berichte herauslesen könnten. Dem OLG zufolge besteht nur dann ein Gegendarstellungsanspruch, wenn eine Behauptung nur eine bestimmte Schlussfolgerung zulässt, die sich dem Leser als unabweisbar oder zwingend aufdrängt (OLG Düsseldorf, AZ I-15 U 176/07, vom 20.2.2008) |
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