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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5916
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Verfasst am: 16.März 2007 11:10 Titel: Bei Zwangsversteigerung keine Maklergebühren |
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Maklergebühren bei einer Zwangsversteigerung – die darf eine Bank nicht an den Schuldner durchreichen, so lautet eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Hannover ( Az.: 3 O 91/06). Kann ein Darlehensnehmer seine Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen und wird deshalb die Immobilie, die er beliehen hat, zwangsversteigert, muss er nicht auch noch die Maklergebühren dafür zahlen.
Es ist nämlich oft so: Die Banken schalten auch bei Zwangsversteigerungen gern einen Immobilienmakler ein. Er erhält den Auftrag, möglichst viele Bietinteressenten zu finden. Versteigert der Makler die Immobilie erfolgreich, dann erhält er in der Regel ein Maklerhonorar von 3 Prozent des Versteigerungserlöses. Diese Kosten zahlt aber nicht etwa die auftraggebende Bank, sondern sie reicht sie an den ahnungslosen Schuldner durch.
Solche Maklerkosten, urteilten jetzt die Richter, dürfen dem Grundstückseigentümer nicht in Rechnung gestellt werden. Denn bei einer Zwangsversteigerung handle es sich um einen hoheitlichen Akt, der einer vertraglichen Grundlage entbehre.
Normalerweise habe bei einem Maklervertrag jede Vertragspartei die grundlegende Möglichkeit, auf die Bedingungen einzuwirken. Das sei aber nicht der Fall, wenn die Bank nur einen Makler einschalte, um viele Bieter für die Zwangsversteigerung zu finden. Reicht sie dessen Kosten einfach an den Schuldner weiter, bestehen gute Chancen, sich dieses Geld wiederzuholen.
Quelle:privatanleger |
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