| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6769
|
Verfasst am: 27.Okt 2006 16:46 Titel: Bei befristeteten Arbeitsverträgen: Zweck beachten |
|
|
Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz dürfen Arbeitgeber Mitarbeiter dann befristet beschäftigen, wenn sie aus Haushaltsmitteln vergütet werden, die expressis verbis für eine befristete Beschäftigung deklariert sind.
Sollte dies der Fall sein, muss der jeweilige Arbeitnehmer aber auch entsprechend dieser Zweckbestimmung eingesetzt werden, entschied das Bundesarbeitsgericht.
Geschieht das nicht, haben vermeintlich befristet Beschäftigte gut lachen: Sie können auf ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis pochen wie im Fall einer Angestellten in der Deutschen Zentralbibliothek für Medizin geschehen. Die Mitarbeiterin war nicht gemäß dieser Bestimmung beschäftigt worden. Deshalb hatte ihre Befristungskontrollklage Erfolg.
Aktenzeichen.: 7 AZR 419/05 |
|
| Nach oben |
|

|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|