Verfasst am: 18.Mai 2008 21:14 Titel: Beitragspflicht zur GKV auch bei Leistungen aus LV
BVerfG: Auch eine einmalige Kapitalzahlung aus einer Direktlebensversicherung unterliegt der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung
Bekommt ein Arbeitnehmer Leistungen aus einer Direktlebensversicherung, die der Arbeitgeber als Form der betrieblichen Altersversorgung für ihn angeschlossen hat, so hat der Arbeitnehmer für diese Leistungen den anteiligen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zu leisten. Dies hat die zweite Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts per Nichtannahmebeschluss am 07.04.2008 entschieden. Dabei sei es egal, ob der Begünstigte die Versicherungsleistungen monatlich als Versorgungsbezug erhalte oder als einmalige Kapitalleistung (Az.: 1 BvR 1924/07).
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