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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2947
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Verfasst am: 14.Apr 2008 18:59 Titel: Beratungsfehler - Verjährung |
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Beratungsfehler: Verjährung beginnt erst ab Entdeckung
Die Verjährung nach einem Beratungsfehler beginnt erst dann, wenn der Anleger den Fehler entdeckt hat. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs, das dieser Ende 2007 gefällt hat (Az. V ZR 25/07), weist die Zeitschrift «Finanztest» in ihrer aktuellen April-Ausgabe hin, wie die Nachrichtenagentur „Associated Press“ (AP) berichtet. Das könne sich für viele in den 90er Jahren geschädigte Anleger positiv auswirken. Denn sofern sie einen Beratungsfehler erst kürzlich entdeckt haben, kann eine Schadenersatzklage noch zum Erfolg führen.
Als Ausgangsbasis für das Urteil diente ein Fall aus dem Bereich des Landgerichts Augsburg, der von der Münchener Kanzlei Mattil und Kollegen betreut wurde. Dabei hatte ein Immobilienfonds-Anleger (Jagdfeld Fonds Fundus 27 KG) zwar schon seit 1992 keine Ausschüttung mehr von dem Fonds erhalten und somit seither gewusst, dass er in diesem Punkt von der Bank falsch beraten worden war. Dennoch sei der Fall nach Ansicht des Landgerichts Augsburg aber noch nicht verjährt gewesen, da der Berater auch verschwiegen habe, dass das angelegte Geld komplett verloren gehen könne. Dies habe der Anleger erst im Jahr 2007 erfahren, als ihm mitgeteilt wurde, dass der Verkauf der Fondsimmobilie nicht ausgereicht habe, das Restdarlehen der Fondsgesellschaft zu begleichen. Im konkreten Fall sei die Bank auf Empfehlung des Gerichts auf einen Vergleich eingegangen. (ir)
Quelle: FONDS professionell |
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