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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 27.Nov 2006 14:56 Titel: Berufsunfähigkeitsversicherung - zahlt weniger |
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Gut versichert? Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein "Muss"!
So hört man es überall, Absicherung ist wichtig.
Was aber wenn es zum Schadenfall kommt?
In einem aktuellen Fall darf eine Berufsunfähigkeitsversicherung offenbar Zahlungen verweigern, obwohl der "Geschädigte" Versicherungsnehmer in einer neuen Stellung deutlich weniger verdient.
Im aktuellen OLG-Report wurde ein Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) veröffentlicht.
Die neue Tätigkeit könnte zu erheblichen Einkommenseinbußen führen, und macht es für den Betroffenen unzumutbar, eine solche anzunehmen. aktueller Fall: ein Gehaltsverlust bis 13 Prozent ist zumutbar (Az. 5 U 605/05-92).
Die Klage eines früheren Flugbegleiters gegen seine Berufsunfähigkeitsversicherung wurde abgewiesen.
Nach einer Erkrankung war der "Versicherte" nicht mehr in der Lage, seinen Beruf als Flugbegleiter auszuüben. Jetzt sollte die Versicherung einspringen und eine Berufsunfähigkeitsrente auszahlen. Die Versicherung wendete ein, der "Kunde" sein gelernter Altenpfleger und könne daher noch in diesem Beruf arbeiten. Zwischen dem Beruf des Pflegers und des Flugbegleiters bestünde auch kein kein soziales Gefälle.
Dem BGH wurde der Fall zur endgültige Entscheidung vorgelegt
(Az. IV ZR 174/06). |
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maleh Specialist
Anmeldungsdatum: 03.09.2003 Beiträge: 234
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Verfasst am: 29.Nov 2006 8:53 Titel: |
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Ja, dass kann schon korrekt sein, wenn der Flugbegleiter einen Vertrag nach sog. "Alten Tarifwerk" abgeschlossen hat. Seit ca. 5 Jahren hat sich allerding im Bedingungswerk einiges zu Gunsten der Versicherungsnehmer verändert. Das Problem ist nur, dass kaum eine Gesellschaft eine Umstellung des Tarifes von alt auf neu zulässt! Nur durch einen neuen Abschluß wäre das möglich und das ist oft nicht bezahlbar, wenn man über 45 Jahre alt ist und zudem evtl. ein paar Wehwehchen nun hat.
Ich würde allen jüngeren Menschen empfehlen, Ihre BU-Versicherung auf das neue Bedingungswerk umzustellen bzw. neu abzuschließen - solang es nicht zu spät ist. Abgesehen davon, haben ja die nach 1979 Geborenen keine Ansprüche auf BU-Leistungen vom Staat und gerade die sollten Wert auf bestes Bedingungswerk legen. |
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Aha02 Newbie
Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 28 Wohnort: VS
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Verfasst am: 29.Nov 2006 12:21 Titel: |
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Da möchte ich mich meinen Vorredner (fast) anschließen...wobei es eine BU-Rente vom Staat nur für Leute gibt, die vor 1961 geboren sind...alle anderen müssen ERWERBSUNFÄHIG SEIN (d.h. dem Arbeitsmarkt in keiner Tätigkeit mehr zu Verfügung stehen).
Zudem sollten sowieso alle, die sich gerade neu in einem Beruf finden (vor allem eben die Auszubildenden und Schulabgänger, die direkt in einen Beruf gehen) absichern. Die ersten 5 Jahre hat der Sozialversicherungspflichtige nämlich GAR KEINE Absicherung im BU/EU-Fall. Dabei sollte man eben dann auch darauf achten, einen Versicherer zu haben, der den AUSZUBILDENDEN BERUF sofort absichert (oft ist der Verweis enthalten, das man mindestens die Berufsausbildung abgeschlossen hat, davor gibt es nur einen Erwerbungsfähigkeit-Schutz mancher Versicherer...das heißt, man muss einen anderen Beruf erlernen, wenn man nciht total "kaputt" ist).
Auch Verweise wie "Die Hälfte der Ausbildungszeit absolviert" sollte man tunlichst meiden. |
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