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CLLB Rechtsanwälte Specialist

Anmeldungsdatum: 20.09.2007 Beiträge: 73 Wohnort: München
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Verfasst am: 9.Okt 2007 10:12 Titel: Beteiligung an Garbe Logimac AG: Landgericht Saarbrücken ver |
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Beteiligung an Garbe Logimac AG: Landgericht Saarbrücken verurteilt Anlageberater wegen Falschberatung zu vollem Schadenersatz
Ein von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretener Anleger hatte sich auf Empfehlung seines Beraters an der Garbe Logimac AG beteiligt. Zum einen wählte er eine Beteiligung der Anlageform „Classic“, wofür er eine Einmalzahlung in Höhe von € 20.000,00 plus € 1.200,00 Agio zu leisten hatte. Zum anderen wurde er stiller Gesellschafter, indem er die Beteiligung vom Typ „Sprint“ unterzeichnete. Für diese Anlage über eine Zeichnungssumme in Höhe von € 18.000,00 zzgl. € 1.080,00 Agio musste der Anleger eine laufzeitabhängige Anzahlung inklusive Agio in Höhe von € 4.800,00 und ab dem 01.05.2005 monatliche Zahlungen in Höhe von € 100,00 leisten.
Dem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger wurde mitgeteilt, es handle sich bei den Unternehmensbeteiligungen an der Garbe Logimac AG um sichere Kapitalanlagen, bei denen ihm jährlich Ausschüttungen in Höhe von € 1.400,00 zufließen würden. Tatsächlich bergen diese Beteiligungen enorme Risiken, die bis zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals reichen können.
Darüber hinaus sind die Ausschüttungen auch keineswegs sicher. Der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Anleger hat denn auch kein einziges Mal die als sicher dargestellte Ausschüttung in Höhe von jährlich € 1.400,00 erhalten. Bis dato floss ihm lediglich eine Ausschüttung in Höhe von € 933,00 zu.
Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der den Anleger vertritt, empfiehlt allen Anlegern, denen Unternehmensbeteiligungen im Allgemeinen und Beteiligungen an der Garbe Logimac AG im Besonderen als sichere Anlagen empfohlen wurden, mögliche Schadensersatzansprüche von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Gerade auf Grund der Verkürzung der Verjährungsfristen sollten Anleger Ihre möglichen Schadensersatzansprüche vor dem Jahresende 2007 prüfen lassen, um einen etwaigen Verjährungseintritt durch verjährungshemmende Maßnahmen zu verhindern. _________________ CLLB Rechtsanwälte
Liebigstrasse 21
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Tel.: 089 552 999-50
Fax: 089 552 999-90
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