Verfasst am: 12.Dez 2007 18:02 Titel: Beweislast beim Geber eines Darlehens
Wer die Rückzahlung eines angeblich darlehensweise überlassenen Geldbetrags verlangt, muss im Bestreitensfall die Einigung über die Hingabe des Geldes als Darlehen beweisen.
BGH, IV ZR 145/07
Die Beweislast erstreckt sich dabei auch auf einen vom Empfänger des Geldes behaupteten anderen Rechtsgrund für die Zahlung. Daher ist es Sache des Geldgebers, diesen anderen Rechtsgrund zu widerlegen.
Wer die Rückzahlung eines Darlehens begehrt, muss außer der Auszahlung des Betrags auch die Einigung mit dem Empfänger des Geldes über die Hingabe als Darlehen beweisen und einen vom Empfänger behaupteten anderen Rechtsgrund – auch im Verhältnis zu einem Dritten – ausschließen.
Der Volltext der Entscheidung ist auf der Homepage des BGH veröffentlicht.
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