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GM&P Mod. Team Insider

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 653
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Verfasst am: 29.Okt 2007 10:37 Titel: Bonuszahlungen des AG - bei Kündigung rückzahlung? |
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Das Manager-Magazin berichtet:
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| Bonuszahlungen werden oft zur Bestrafung eingesetzt: Wer kündigt, muss dann auf das Geld des ganzen Jahres verzichten. Das ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht mehr ohne weiteres möglich. Personaler in ganz Deutschland müssen bestehende Verträge ändern - und die Arbeitnehmer können ganz neu um die Boni pokern. |
Pressemitteilung Nr. 74/07 ( << vollständig unter diesem Link)
| Zitat: |
Transparenzgebot und Stichtagsklausel bei Bonuszahlung
Nach § 307 BGB sind vom Arbeitgeber vorformulierte Arbeitsvertragsklauseln unwirksam, wenn sie den Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Die Unwirksamkeit kann sich auch daraus ergeben, dass eine Klausel entgegen dem in dieser Vorschrift verankerten Transparenzgebot nicht klar und verständlich ist.
Auf eine Bonuszahlung für das Jahr 2004 geklagt hatte ein als Berater beschäftigter Arbeitnehmer. Diesem war vom beklagten Finanzdienstleitungsunternehmen im Arbeitsvertrag die Teilnahme an einem Bonussystem zugesagt worden. Für die Jahre 2002 und 2003 hatte der Kläger von der Beklagten jeweils einen Bonus erhalten. Nach dem Bonussystem der Beklagten hängt die Höhe der Bonuszahlung vom Geschäftsergebnis und der individuellen Leistung des Arbeitnehmers ab. Eine Vertragsklausel bestimmt, dass die Bonuszahlung in jedem Falle freiwillig erfolgt und keinen Rechtsanspruch für die Zukunft begründet. Eine andere Klausel regelt, dass der Anspruch auf die Bonuszahlung entfällt, wenn das Arbeitsverhältnis am 1. April des Folgejahres gekündigt ist. Der Kläger hatte vor dem 1. April 2005 das Arbeitsverhältnis gekündigt. Die Vorinstanzen hatten die Klage deshalb abgewiesen.
Die Revision des Klägers hatte vor dem Zehnten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. |
Dazu ein Interview mit Arbeitsrechtsexpertin Frauke Biester - im Manager Magazin >>> hier
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