Die Regelungen für die Sitzverteilung bei der Bundestagswahl sind laut Bundesverfassungsgericht teilweise verfassungswidrig. Auslöser war eine Regelung zu Überhangmandaten, die bei einer Bundestags-Nachwahl 2005 in Dresden zu einem Kuriosum führte: Die CDU erhielt durch weniger Zweitstimmen einen Sitz mehr.
Das Wahlrecht bei Bundestagswahlen muss geändert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat an diesem Donnertag das bisher geltende Wahlrecht für Bundestagswahlen für teilweise verfassungswidrig erklärt.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.