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Verbraucheranwalt .

Anmeldungsdatum: 22.06.2004 Beiträge: 232 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 16.Mai 2006 21:25 Titel: BverfG - Neues Urteil zu Lebensversicherungen |
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Das Bundesverfassungsgericht hat in einer bahnbrechenden Entscheidung vom 15.02.2006 entschieden, dass die Abschlusskosten für eine Lebensversicherung bei vorzeitiger Vertragsauflösung anders als bisher vorgenommen berechnet werden müssen.
Damit hat das Bundesverfassungsgericht einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes, die in der Fachpresse große Resonanz gefunden hat, nicht angenommen. Der BGH hatte vor einiger Zeit entschieden, dass die Abschlusskosten bei vorzeitiger Vertragsauflösung nicht wie bisher in der bisherigen Praxis sämtliche Einzahlungen für mehrere Jahre auffressen dürfen.
Diese Entscheidung war unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten von Verbraucherschützern begrüßt worden, da viele Lebensversicherungen nicht bis zum Ende bespart werden, sondern vorzeitig aufgelöst werden. Vielfach gingen hier den Lebensversicherungskunden hohe Einzahlungswerte verloren, da der Rückkaufswert über mehrere Jahre im Minus war. _________________ RAe Dr. Thomas Schulte & Kollegen
Kurfürstendamm 42
10719 Berlin (Charlottenburg)
E-Mail: Dr.Schulte@dr-schulte.de
Webseite: http://www.dr-schulte.de |
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excabe Specialist
Anmeldungsdatum: 17.11.2005 Beiträge: 167 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 18.Mai 2006 17:06 Titel: Re: BverfG - Neues Urteil zu Lebensversicherungen |
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Leider gilt das Urteil nicht ( oder noch nicht ? ) für Fondsgebundene LV's?
Excabe |
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