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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6866
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Verfasst am: 18.Jun 2006 19:13 Titel: Chef darf auf Vollzeit umstellen |
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Mitarbeiter mit einem Teilzeitjob genießen keinen Bestandsschutz. Krempelt der Arbeitgeber sein bisheriges Arbeitszeitkonzept vollständig um und entscheidet sich dafür, künftig nur noch Vollzeit arbeiten zu lassen, ist diese unternehmerische Entscheidung vor Gericht nur eingeschränkt angreifbar.
Das hat das Landesarbeitsgericht Nürnberg entschieden. Geprüft werde dann nur noch, ob die Personalentscheidung offenbar unvernünftig oder willkürlich sei.
Zu Grunde lag der Fall einer in Teilzeit tätigen Erzieherin, die sich als dreifache Mutter gegen eine Änderungskündigung zur Wehr setzte, nach welcher sie nur noch in Vollzeit im gemeindlichen Kindergarten arbeiten sollte.
Die Gemeinde wollte die Kinderbetreuung in Zukunft ausschließlich ganztags und mit wenigen Vollzeitkräften anbieten. Daran sei aber nichts auszusetzen, meinten die Nürnberger Richter und bestätigten damit die Kündigung der Teilzeitkraft (Az.: 5 Sa 225/05). |
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