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GoMoPa .

Anmeldungsdatum: 25.01.2002 Beiträge: 2364
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Verfasst am: 13.Jan 2007 13:48 Titel: Crash im Urlaub |
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Unternehmen müssen die Reparaturkosten für Dienstwagen auch dann tragen, wenn der Mitarbeiter den Unfall während einer privaten Fahrt verursacht, entschied das Landesarbeitsgericht Frankfurt (8 Sa 1729/05).
Der Filialleiter einer Bank hatte den Wagen seines Arbeitgebers im Urlaub bei einem Unfall beschädigt. Da sich die Bank weigerte, die Reparatur des Wagens in die Hand zu nehmen, ließ ihn der Angestellte auf eigene Kosten wieder flottmachen. Nach der Rückkehr aus den Ferien verlangte der Banker von seinem Unternehmen die Reparaturkosten von 6000 Euro. Die Bank jedoch stellte sich stur, schließlich sei die Unfallfahrt rein privat gewesen.
Der Filialleiter ließ sich damit nicht abspeisen und klagte. Immerhin habe die Bank eine private Nutzung des Dienstwagens ausdrücklich erlaubt und er diesen geldwerten Vorteil versteuert. Die Richter sahen es ebenso. Der Arbeitgeber musste die Werkstattrechnung begleichen. |
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