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DDR-Jahresendprämien müssen bei Rente berücksichtigt werden

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5913

BeitragVerfasst am: 5.Sep 2007 15:12    Titel: DDR-Jahresendprämien müssen bei Rente berücksichtigt werden Antworten mit Zitat

Tausende Menschen in Ostdeutschland können nun auf mehr Geld hoffen

Bei der Berechnung der Ruhestandseinkommen müssen nach einem am Montag veröffentlichen Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel auch die in der DDR gezahlten «Jahresendprämien» einbezogen werden. Die Prämien wurden zum Beispiel bei der Erfüllung des Plansolls gezahlt. Die Rentenkasse hatte diese Gelder nicht berücksichtigen wollen, weil sie ihrer Ansicht nach jeweils einmalige Sonderzahlungen und nach DDR- wie bundesdeutschem Recht für die Rentenberechnung ohne Belang waren.

Dem widersprachen die Kasseler Richter (Az.: B 4 RS 4/06).

Zwar müssten Zusatzzahlungen in der Tat nicht berücksichtigt werden. «Tatsächlich wurden in der DDR aber Jahresendprämien als Bestandteil des Arbeitsentgelts, als besondere Form der Verteilung des Betriebsergebnisses nach Arbeitsleistung, gezahlt.» Die Prämien seien ein leistungsbezogener Anreiz zur Erfüllung und Übererfüllung der Planvorgaben gewesen. «Es gibt keinen Anhalt dafür, diese Prämie sei eine zum Lohn "zusätzlich" hinzutretende Zahlung gewesen. Es handelte sich vielmehr um leistungsbezogenen Lohnbestandteil.»

Ob diese Prämie in der DDR steuerfrei war oder nicht, spiele keine Rolle. Als das Gesetz, nachdem jetzt die Rente bemessen wird, 1991 in Kraft trat, galt für alle 16 Bundesländer bereits das westdeutsche Steuerrecht. Danach hätten die Prämien auch versteuert werden müssen, nicht allerdings rückwirkend.
Quelle: mz-web
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