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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6710
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Verfasst am: 21.Aug 2006 11:22 Titel: Daimler soll für Chrysler-Fusion nachzahlen |
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Das Landgericht Stuttgart hat den deutsch-amerikanischen Autobauer Daimler-Chrysler zu einer Millionenzahlung an ehemalige Aktionäre der Daimler-Benz AG verurteilt. Diese hatten geklagt, weil sie das alte Unternehmen bei der Verschmelzung mit dem US-Konkurrenten Chrysler für unterbewertet hielten. Es ist nicht das erste Mal, dass es deswegen Streit gibt.
Ein Sprecher des Landgerichts sagte am Montag in Stuttgart, die 32. Kammer für Handelssachen habe als angemessenen Barausgleich den Betrag von 22,15 Euro je Aktie festgesetzt (Az: 32 AktE 3/99 KfH). Damit müsste der Autokonzern sechs Jahre nach der Fusion mit Chrysler noch einmal in die Tasche greifen und die klagenden Aktionäre von Daimler-Benz mit bis zu 232 Mill. Euro abfinden.
Daimler-Chrysler will den Gerichtsentscheid jedoch anfechten. „Wir halten die Entscheidung für unangemessen und werden Rechtsmittel einlegen“, sagte ein Sprecher am Montag in Stuttgart. Die Entscheidung des Landgerichts liege dem Unternehmen aber noch nicht schriftlich vor.
Rund 1,8 Prozent der Daimler-Benz-Aktien – 10,5 Mill. Papiere – waren 1999 gegen den Widerstand von Aktionären eingezogen und gegen Aktien des fusionierten Unternehmens getauscht worden. Diese kleine Minderheit der Anteilseigner sah die Höhe der Barabfindung als zu niedrig an. 17 deutsche Kleinaktionäre hatten schließlich geklagt. Sie alleine besaßen 12 740 Papiere, so dass sich bei Ihnen die Gesamtsumme auf 282 191 Euro beläuft. Ob auch andere Aktionäre, die keine Klage eingereicht hatten, von dem Urteil betroffen sind, konnte ein Gerichtssprecher mit Hinweis auf eventuell verstrichene Fristen zunächst nicht sagen.
Im vergangenen Dezember hatte ein Gutachter mehrere Alternativen für die Festsetzung von Zuzahlungen vorgelegt, die von einer Bestätigung des Umtauschverhältnisses bis zu hohen Nachzahlungen reichten. Zuletzt war von einer Zahlung von 22 Euro pro Aktie die Rede gewesen. |
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