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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6272
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Verfasst am: 15.Aug 2006 15:58 Titel: Darlehen für Kauf überteuerter Wohnung ist rechtswirksam |
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Auch für den Kauf einer sittenwidrig überteuerten Wohnung ist ein Darlehensvertrag grundsätzlich rechtswirksam.
Das berichtet die Zeitschrift „OLG-Report“ unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt. Eine Ausnahme gilt nach dem Richterspruch nur, wenn der Käufer beweisen kann, dass der Bank die sittenwidrige Überteuerung bekannt war. Nur in diesem Fall hätte sie den Kunden vor dem Geschäft warnen müssen, betonten die Richter (Az.: 9 U 77/04).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Wohnungskäufers auf Rückabwicklung eines Darlehensvertrages ab. Der Mann hatte eine Eigentumswohnung zu einem Preis gekauft, der nach Meinung eines Sachverständigen den Wert der Wohnung um das Doppelte überstieg. Der Kläger meinte, die finanzierende Bank hätte ihn warnen müssen. Daher sei der Darlehensvertrag nichtig.
Das OLG folgte dem nicht. Selbst bei unerfahrenen Kunden müsse eine Bank nicht über mögliche Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung eines Darlehens aufklären. Vielmehr dürfe sie davon ausgehen, dass der Kunde die Verwendungen der Mittel sorgfältig überlegt habe. Beim Kauf von Immobilien bestehe eine Hinweispflicht vor möglicher Überteuerung außerdem nur bei Kenntnis der Bank. Diesen Nachweis sei der Kläger schuldig geblieben. |
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Orkus Specialist
Anmeldungsdatum: 14.07.2006 Beiträge: 51 Wohnort: London
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Verfasst am: 29.Aug 2006 16:10 Titel: |
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| Was ist, wenn die Bank von horenden Innenprovisionen an die Strukkis wußte? |
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