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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6291
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Verfasst am: 15.Aug 2006 16:20 Titel: Darlehen mit langer Laufzeit sind kündbar |
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Darlehen mit sehr langen Zinsbindungen (zum Beispiel 15 oder 20 Jahre) können vom Darlehensnehmer nach Ablauf von zehn Jahren mit einer Frist von sechs Monaten vorzeitig gekündigt werden. Da diese Regelung gesetzlich verankert ist, sind anders lautende vertragliche Vereinbarungen unwirksam, berichtet der Online-Finanzierer Dr. Klein.
Konkret bedeutet das: Will ein Darlehensnehmer nach Ablauf dieser Frist die Restschuld auf einen Schlag zurückzahlen, so hat die Bank keinen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung. Umgekehrt ist die Bank jedoch an die Zinszusage für die vereinbarte Laufzeit gebunden.
Wird ein Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als zehn Jahren vor Ablauf der Zehn-Jahres-Frist gekündigt, gibt es folgendes zu beachten: Die Bank darf eine Vorfälligkeitsentschädigung nur für den Zeitraum berechnen, in dem der Darlehensnehmer nicht kündigen darf. Der Online-Finanzierer rät, in diesem Fall besonders aufzupassen. Denn rechnet die Bank hier zu ihren Gunsten, kann dies den Darlehensnehmer durchaus einige tausend Extra-Euro kosten. |
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