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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4936 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 11.Jan 2006 12:15 Titel: Darlehensvertrag - nicht sittenwidrig |
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Darlehensverträge auch für überteuerte Wohnungen gültig
Der Darlehensvertrag mit einer Bank ist nicht sittenwidrig, wenn damit eine überteuerte Wohnung finanziert wird.
Das berichtet die Zeitschrift „OLG-Report“ unter Berufung auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt. Vielmehr müsse der Kunde nachweisen, dass der finanzierenden Bank die sittenwidrige Überteuerung der Wohnung bekannt war (Az.: 9 U 73/04).
Das Gericht lehnte mit seinem Spruch Schadenersatzforderungen eines Wohnungskäufers gegen die den Kauf finanzierende Bank zurück. Der Kläger hatte argumentiert, der Kaufvertrag für die Wohnung sei nichtig, weil der Kaufpreis überteuert gewesen sei. Die Sittenwidrigkeit des Kaufvertrages erfasse auch den Darlehensvertrag, weil den Mitarbeitern der Bank die Überteuerung bekannt gewesen sei. Einen Beweis konnte der Kläger allerdings nicht vorlegen. Er meinte zu seiner Entlastung, es spreche die Vermutung dafür, dass sich die Bank bei einer Wohnungsfinanzierung auch von dem Wert des Objekts ein Bild mache.
Das OLG folgte diesem Rückschluss nicht. In jedem Einzelfall müsse nachgewiesen werden, dass die Mitarbeiter der Bank auch mit den Einzelheiten des Wohnungskaufs vertraut gewesen seien. Nur dann könne die Nichtigkeit des Kaufvertrages auch auf den Darlehensvertrag durchschlagen.
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