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Datenaustausch bei Versicherungsverträgen

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Verbraucheranwalt
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Anmeldungsdatum: 22.06.2004
Beiträge: 237
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 29.Jan 2007 13:45    Titel: Datenaustausch bei Versicherungsverträgen Antworten mit Zitat

Der gläserne Versicherungskunde – Datenaustausch im Rahmen von Versicherungsverträgen – was sagt das Gesetz?
 
von Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt
 
Versicherungsgesellschaften sind privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz. Mit anderen Worten: Mit Versicherungen soll Geld verdient werden. Geld kann verdient, wenn möglichst viele Prämien eingenommen werden und möglichst wenig Versicherungsleistungen ausgezahlt werden. In der Differenz liegt der Gewinn, wussten schon die Altvorderen.
 
Ein Versicherungsvertrag ohne eingehende „Risikoprüfung“ durch den Versicherer ist heutzutage nicht mehr möglich; diese Prüfung liege im Interesse der Versichertengemeinschaft, sagt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Wird der Versicherungsnehmer hierdurch zum gläsernen Kunden? Sind die umfangreiche Datenerhebung durch den Versicherer und der Austausch von Daten zwischen Versicherungsgesellschaften mit dem Datenschutz zu vereinbaren?
 
Die im Tätigkeitsbereich von Versicherungsunternehmen anfallende Datenverarbeitung lässt sich in mehrere Bereiche untergliedern.
 
Risikokunden ausschließen – Anfrage an den Big Brother der Branche
 
Bereits vor Vertragsschluss werden Daten des Versicherungsnehmers zur Risikoeinschätzung erhoben, gespeichert und übermittelt. Während der Laufzeit eines Versicherungsvertrags erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erstellung von Prämienabrechnungen. Bei einer etwaigen Schadensbearbeitung erfolgt eine Erhebung der das Schadensereignis bestimmenden Daten, die bei Vorliegen bestimmter Merkmale an eine zentrale Stelle des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) übermittelt werden.
Die im GDV organisierte Versicherungswirtschaft unterhält eine gemeinsame Warn- und Hinweisdatei namens „Uniwagnis“, in der Daten der Versicherungsnehmer gespeichert werden. Nach Aussage des GDV dient die Datei zur Aufdeckung von Versicherungsbetrug; tatsächlich scheint die Liste aber auch diejenigen Personen zu enthalten, die ein Mitglied des GDV für ein „schlechtes Risiko“ bzw. nicht lukrativen Kunden hält. Als „hochgradig unseriös“ stuft indes Frank Braun, Chef des Bundes der Versicherten (BdV), die Kampagne der Versicherungsbranche ein. „Da wird ein Vorwand konstruiert, um die nächste Prämienerhöhung und eine riesige Datensammelei zu rechtfertigen.“ Betrug zum Nachteil einer Versicherung müsse selbstverständlich verfolgt werden, sagt der Verbraucherschützer. „Die Versicherer aber bauschen mit fragwürdigen Methoden das Thema so auf, als müsste sich jeder Kunde für seine Schadensmeldung schämen.“
Tatsächlich fällt es schwer, die Behauptung vom „Volkssport Versicherungsbetrug“ mit Fakten zu unterlegen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für das Jahr 2002 lediglich 8876 Verfahren wegen Betruges zum Nachteil einer Versicherung und Versicherungsmissbrauch auf. Das entspricht rund einem Prozent aller Betrugsverfahren. Ist „Uniwagnis“ vielleicht nur eine systematische Datensammlung über die Versicherungsnehmer?
In der Datei befinden sich schätzungsweise Daten von 10 Millionen Versicherten. Die Stellungnahme im verbandsinternen Magazin „Positionen“ zu der „Uniwagnis“-Datei lautet: „Nein, nicht jeder landet in dieser Datei. Voraussetzung dafür ist, dass man an einem Schaden beteiligt ist und der Versicherte im Verdacht steht, betrogen zu haben. Es muss aber nicht nachgewiesen werden, dass ein Betrug vorliegt.
 
Wie landet jemand im Datenbestand?
 
Die meisten Versicherungskunden ahnen kaum, wie mit ihren Daten umgegangen wird.
 
Einwilligungsklausel zur Datenspeicherung
 
Die Versicherungsunternehmer in Deutschland verwenden seit in Kraft treten des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) eine Einwilligungsklausel zur Datenerhebung, die bei jedem Vertragsabschluss vom Versicherungsnehmer unterzeichnet werden muss. Sie ist seitdem mehrfach in Abstimmung mit den Datenschutzaufsichtsbehörden überarbeitet worden und wurde vom Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht jeweils genehmigt. In der Einwilligungsklausel wird auf ein Merkblatt zur Datenverarbeitung hingewiesen, aus dem sich weitere Einzelheiten ergeben. Dieses Merkblatt, welches vier Seiten eng Beschriebenes enthält, bekommen die Versicherungsnehmer nur auf Nachfrage bei der Vertragsunterzeichnung, ansonsten erst mit Übersendung des Versicherungsscheins.
 
Aufnahme in die Datei:
 
Das Datenerhebungsverfahren beginnt nach Auskunft des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit der Meldung eines Schadens- bzw. Leistungsfalles. Abhängig vom eingetretenen Ereignis vergeben die Versicherer den bei ihnen Versicherten Punkte. Bei Erreichen eines bestimmten Punktwertes sollen ausschließlich die Personalien an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) übermittelt werden. Der Verband sammelt und kodiert diese Daten und verhindert angeblich durch die Kodierung eine Rückübersetzung.
 
Eine Speicherung erfolgt zum Beispiel, wenn es zu einem Autounfall auf einer Landstraße kommt. Ein Zeuge hat den Unfall beobachtet und berichtet den Hergang des Unfalls der Polizei. Der Fahrer des Fahrzeugs ist bspw. ein Student und der Halter des Fahrzeugs ist dessen Freund/Freundin – ein alltäglicher Vorgang-. Jedes dieser Details erscheint Versicherungen verdächtig und bringt Negativpunkte auf der geheimen Skala des versicherungseigenen Scoring-Systems. Sobald der Versicherungsnehmer 60 Punkte überschritten hat gilt man bei der KfZ-Haftpflichtversicherung als „verdächtiger Kunde“.
 
Datenaustausch zwischen Versicherern über die Datei „Uniwagnis“ 
 
Nach einem Bericht der Zeitung „Die Zeit“ vom 28.08.2003 erkundigt sich bei einem Versicherungswechsel regelmäßig die neue Versicherung bei dem Vorversicherer über bisher eingetretene Schadensfälle, auch hierbei wird die „Uniwagnis“-Datei aktiviert. Möchte ein Verbraucher eine neue Versicherung abschließen, z.B. Berufsunfähigkeits- oder Gebäudehaftpflichtversicherung, so läuft bei Antragseingabe durch ein Verbandsmitglied des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die „Uniwagnis“-Datei über eine Schnittstelle im Hintergrund mit. Die Eingaben in das System werden automatisch an den Verband weitergeleitet. Gibt es einen Datensatz über den Versicherungsnehmer, so wird dieser Datensatz dem Anfragenden angezeigt. Sind die Daten von Verdächtigen erst mal beim Computer in Hamburg gelandet, werden sie gekürzt, phonetisiert und in einem Codepool abgespeichert. Aus Max Mustermann, wohnhaft in Musterhausen, könnte also Code 08/15-XYZ werden. Meldet ein anderer Versicherer ebenfalls den verdächtigen Herrn Mustermann, müsste wiederum Code 08/15-XYZ entstehen. In der Theorie soll der Sachbearbeiter der abfragenden Versicherung die meldende Versicherung dann telefonisch wegen eines Abgleichs kontaktieren. Eine Eintragung in die Warndatei kann dazu führen, dass der Betroffene erhöhte Prämien zahlen muss oder keine Versicherung mehr erhält. Es werden aber auch Daten von Fahrzeughaltern, Zeugen, Gutachter gesammelt, die selbst keine vertragliche Beziehung mit der Versicherung haben.
 
Ein Beispiel aus der Ladatio von Rena Tanges zur Verleihung des Big Brother Awards 2006 verdeutlicht dies:
Bei Rechtsschutzversicherungen sind häufig zwei Schadensfälle innerhalb eines Jahres der Grund einer Kündigung. Sollte man also ggf. unverschuldet in Rechtsstreitigkeiten verwickelt werden und häufig die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen müssen, so kann der Versicherungsvertrag gekündigt und die Daten in die „Uniwagnis“-Datei eingetragen werden. Wer also von einer Versicherung die vertragsgemäße Leistung fordert, kann sich - ohne es zu wissen - in einer Datei zur „Betrugsbekämpfung“ wieder finden.
 
Fazit:
 
Das Gebaren der Versicherungsbranche hat wenig mit Transparenz zu tun. Der Kunde hingegen soll immer „gläserner“ werden. Die Codierung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist nicht datenschutztauglich. Bei der Dateneingabe, beispielsweise „Max Mustermann“ und „Hamburg“, erhält man angeblich alle gleich lautenden Namen in Hamburg mit Anschriften, ggf. Geburtsdaten, Telefonnummern, ggf. Meldegrund und Kontaktdaten der meldenden Versicherung. Falls erforderlich können weitere Daten telefonisch bei den meldenden Versicherungen abgerufen werden. Die Daten sind also keineswegs anonym –wie vom GDV behauptet wird-, sie sind vielmehr für alle Beteiligten personenbezogen und einsehbar. Eine Auskunft- bzw. Mitteilungspflicht des Verbandes gegenüber den Verbrauchern gibt es nicht. Dem Versicherten bleibt nur die Möglichkeit, bei den einzelnen Versicherungen anzufragen, ob sie Daten beim Gesamtverband gemeldet haben. Die jeweiligen Versicherungsunternehmen sind dem Verbraucher gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gegenüber zur Auskunft verpflichtet. Zugespitzt formuliert die Zeitschrift „Finanztest in der Juli Ausgabe 1999: „Wer wissen möchte, ob sein Name in einer der „Warndateien“ der Versicherungsbranche steht, nimmt sich am besten ein paar Tage frei…“.
 
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die derzeit übliche Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe wegen schwerer rechtlicher Mängel unwirksam ist. Die Klausel zu den Hinweis- und Warnsystemen verstößt ,nach einem Rechtsgutachten von Prof, Hans-Peter-Schwintowski im Auftrag der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., gegen grundsätzliche Wertungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), denn die Zustimmung des Verbrauchers ist weder „bewusst“ noch “informiert“, wie es vom Gesetz gefordert wird. Darüber hinaus verstößt diese Praxis wegen der Unbestimmtheit der Datenweitergabe gegen die strengen Regelungen über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ein Verstoß gegen § 307 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) liegt auf der Hand. Hiernach ist eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.
 
Durch  Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23.01.2003 Az.III ZR 54/02 kippte der Bundesgerichtshof, im Bereich von Handyverträgen, eine zu weit gehende Datenerhebungsklausel. Hierbei hat der Mobilfunk-Anbieter durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) die kontoführende bank des Kunden von der Schweigepflicht entbunden und der Bank somit gestattet personenbezogene Daten zu übermitteln. Mit der Datenerhebung und- weitergabe durch Versicherungen verhält es sich ähnlich, wie in dem Urteil des Bundesgerichtshofs. Die Kunden sind weder über Inhalt, noch über mögliche Folgen der Meldung informiert, noch haben sie eine Alternative, sich anders zu entscheiden. Denn wer nicht zustimmt erhält „unter Umständen“ keinen Vertrag bei den Versicherungen.

Musterschreiben an Versicherungen gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG):
Damit auch Sie die Möglichkeit der Einsichtnahme der durch Ihre Versicherung gesammelten Daten haben, stelle ich Ihnen ein Musteranschreiben an Ihr Versicherungsunternehmen zur Verfügung.

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich verlange von Ihnen gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schriftlich Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten bzgl. meines Versicherungsvertrages (Versnr......).

Des Weiteren möchte ich über Herkunft, Empfänger und Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben wurden, und über den Zweck der Speicherung Auskunft erhalten.

Eine wirtschaftliche Nutzung dieser Daten gegenüber Dritten nehme ich nicht vor, so dass Sie zur unentgeltlichen Auskunft verpflichtet sind.

Mit freundlichen Grüßen
 
_________________
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte
Uhlandstrasse 173-174 / Ecke Kurfürstendamm
10719 Berlin (Charlottenburg)

E-Mail: dr.Schulte@dr-schulte.de
Webseite: http://www.dr-schulte.de
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Anmeldungsdatum: 13.03.2004
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 31.Jan 2007 8:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ihre Information ist ein Beweis mehr, dass die Überwachung in der DDR wohl eher Kinderkram gegen die neue bundesdeutsche Stasi war.
Ist es eigentlich zutreffend, dass jetzt auch eine Datei zur individuellen Erfassung und Überwachung von Schulkindern eingerichtet werden soll?
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hopeman
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Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 31.Jan 2007 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, ob die Stasimethoden damals nur "Kinderkram" waren will ich nicht beurteilen, man möge sich nur ausrechnen die hätten damals schon die Mittel der Überwachung gehabt wie wir sie heute.

Anonymität gibt es nicht mehr. Oder wenn dann nur zu einem hohen Preis und stark eingeschränkt.
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acf24
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Anmeldungsdatum: 06.12.2004
Beiträge: 38
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 31.Jan 2007 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Überwachung pauschal abzulehnen, greift etwas zu kurz.

Es ist doch allgemein bekannt, dass Versicherungsbetrug bei manchen Leuten ein Volkssport ist. In Berlin leben ganze polizeibekannte Großfamilien „mit Migrationshintergrund“ von diesen und anderen Straftaten. Sollen wir mit unseren Beiträgen für die mitbezahlen?

Wer nichts zu verbergen hat, braucht sich auch nicht aufzuregen.

.
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keule10
Newbie


Anmeldungsdatum: 06.06.2004
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 31.Jan 2007 12:35    Titel: Re: Datenaustausch bei Versicherungsverträgen Antworten mit Zitat

Als damaliger ALLIANZ-Vertreter habe ich mich im Jahr 2000 beim LEA Berlin mit meinem Wohnsitz an einem Freitag umgemeldet. Meine erste Handlung am darauf folgendem Montag sollte die Berichtigung aller meiner privaten Versicherungen sein. Als ich den Rechner hochfuhr, waren schon alle meine privaten Versicherungen berichtigt und die neue Adresse eingetragen.
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Brendle
Insider


Anmeldungsdatum: 27.11.2002
Beiträge: 639

BeitragVerfasst am: 31.Jan 2007 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Wer nichts zu verbergen hat, braucht sich auch nicht aufzuregen.

Das ist ein gern gebrachter und immer wieder falscher Glaube.
Das habe im Dritten Reich die Juden, Zigeuner, Homos und andere Missliebige auch geglaubt... und haben dafür gebüßt.
Wer sagt Ihnen, dass diese Daten nicht eines Tages für Säuberungsaktionen verwendet werden? Beispiel: "alle Diabeteskranke sind eine Belastung für die Reinerhaltung des germanischen Blutes. Also werden sie alle vergast." Oder die Verwertung der Daten von Vorerkrankungen um damit ein Geschäft zu machen? Oder diese Daten werden von Firmen abgerufen um bei Einstellungsgesprächen vorsieben zu können? Oder Kriminelle zapfen diese Datei an um Erpressungsdaten zu haben.
Sagen Sie nicht, dass das alles nicht möglich ist. Es ist möglich und teilweise schon Realität gewesen.
Grüße
Brendle
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cashinfo
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 11.03.2005
Beiträge: 344
Wohnort: Europa - mitten drin

BeitragVerfasst am: 31.Jan 2007 14:15    Titel: Datenmissbrauch Antworten mit Zitat

@All Hi und eine Wunderschönen !

@Brendle gebe Ihnen 100 % Recht

Ist diese Art der Datenverwertung von Versicherungen nicht auch ein massiver Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und muss sogar vom Bundeskartellamt verfolgt werden ??? Nur mal so gefragt ...

Ich komme aus dem Bereich Datenverarbeitung. Seit mehr als 15 Jahren macht mir der Gedanke der Datensammlung, Statistik und der Missbrauch mehr als Kopfschmerzen. Aber dieses Beispiel der Versicherungen ist doch wirklich nur ein Teil des gläsernen Menschen.

Beispiel gefällig :
Zitat:
Ein Raucher holt sich am Automaten mit seiner EC Karte ein Schachtel Kippen. Seine Daten werden abgegriffen und gespeichert (2GB kosten 35 Euro und da gehen fast alle Bundesbürger drauf). Diese Daten werden gesammelt und an den Zigarettehersteller für eine Provision verkauft. Diese sammeln und verkaufen diese Daten an die Krankenversicherungen. Durch entsprechende (vorhandene) Vernetzung werden diese Daten dann mit der Krankenakte abgeglichen und mit den Daten der Zulassungsstellen für PKW und den Einwohnermeldeämtern synchronisiert. Ihr KFZ Haftpflichtversicherer wird Ihr Risiko viel höher einstufen, ob Sie nun angeben Raucher zu sein oder nicht. Sie wollen ein haus bauen, Ihre Bank nimmt einsicht in Ihren Tagesablauf uns analysiert Ihre Einkäufe in den Supermärkten und Ihren Kippenkonsum -- Ihr Rating wird sich wesentlich verschlechtern. Demnächst kommt der Ausweiß mit biometrischen Daten ! Wetten, dann weiss der Zöllner am Flughafen ganz genau ob Sie Raucher sind und wieviel Sie wahrscheinlich rauchen. Auf diesem Wissen kann er dann ganz genau einschätzen, ob es gut wäre, all Ihre Sachen mal zu durchleuchten. Sie reisen mit dem PKW ein , kein Problem, der Zoll wird allarmiert wenn Sie oft genug das tolle Deutsche Mautsystem durchfahren und wird entsprechend handeln.
Kein Chance, für keinen ...
und wenn wir einmal dabei sind, das ist das schöne freie Menschsein in einem angeblich freien Land dieser Welt. Wetten, die DDR war ein Scheiß dagegen.

Wenn einer glaubt das ist irres Gespinne --- Irrtum , seit wenigen Wochen werden Ihre personenbezogenen Daten in Brandenburg bei einem Umzug von A nach B datentechnisch ausgetauscht und als Akte weitergeführt ! Für die Damen und Herren, die den Stasi-Vergleich angeführt haben, dort wurden gezielte und selectierte Daten ermittelt, in der Bundesrepublic werden wild alle Daten gesammelt und auf Bedarf illegal benutzt --- keine Chance sich zu wehren oder dem auszuweichen. Einzige Möglichkeit bleibt ein "Karibischer Pass" und eine fremde Staatsbürgerschaft in einem Entwicklungsland. Dann kann man diesen Prozess hinauszögern.




Was ich immer nicht nachvollziehen kann ! Warum stellen die hier schreibenden Anwälte mit Ihrem Wissen keine entsprechenden Strafanträge ? Wenn ein Anwalt damit Probleme hat, einfach mir die Infos zukommen lassen und dann stelle ich die Strafanträge ..... wenn wir (und damit meine ich mehr als eine Hand voll Leute) und nicht wirklich massiv wehren, weiter bei Wahlen so einen Blödsinn wählen wie immer, dann sind wir heute schon die Sklaven der Müntemerkels und der anderen, arbeitsfaulen möchtegern Politiker.


Grüsse
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tomas_hh
Specialist


Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 214
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 3.Feb 2007 16:20    Titel: Re: Datenmissbrauch Antworten mit Zitat

cashinfo hat folgendes geschrieben::
Beispiel gefällig :
Zitat:
Ein Raucher holt sich am Automaten mit seiner EC Karte ein Schachtel Kippen.

Man kann sicher nicht den staatlichen, aber vielen privaten Datensammlern völlig problemlos aus dem Wege gehen, indem man bar bezahlt.
- Der Raucher holt seine Kippen eben nicht am Automaten, sondern am Kiosk oder einer Tankstelle
- Im Puff ist Barzahlung sowieso üblich
- Tanken muss ich auch nicht mit der Karte
- Eine Bahnfahrt ist immer noch anonym, wenn ich das Ticket am Schalter oder am Automaten statt im Internet kaufe
- Die Monatskarte für den ÖPNV ist zumindest in Hamburg ohne jede Registrierung auch für Barzahler erhältlich
- Jeder Einzelhändler oder Supermarkt nimmt Bargeld, der Einkauf ist völlig anonym
- Telefonieren kann man, bei fortgeschrittener Paranoia, auch aus einer Telefonzelle, surfen im Internetcafe. Ganz Harte können die Telefonverbindung ja mit professionellen Sprachkodierern gegen Abhören sichern, wecken damit aber sicher den Verdacht der mit der Überwachung beschäftigen Personen eher, als mit einem unverschlüsselten Gespräch.

Ich brauche auch keine Kundenkarten (die gern zur Erstellung von Konsumprofilen benutzt werden), um irgendwelche Punkte zu sammeln, deren Einlösung dann wieder zu Produkten führt, die nur meinen Mülleimer füllen.

Aber selbst wenn die Krankenkassen Informationen über Rauchgewohnheiten sammeln und auswerten würden und diese Erkenntnisse sich in den Tarifen widerspiegeln würden - was wäre daran schlecht? Ich bin Nichtraucher und zahle wegen der schei$$ Raucher und ihren statistisch häufigeren Krankheiten einen höheren Beitrag.
Ich könnte also nur gewinnen und die Verursacher müßten für die Mehrkosten selbst aufkommen - meiner Meinung nach ein Schritt zu mehr Gerechtigkeit.
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tomas_hh
Specialist


Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 214
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 3.Feb 2007 16:30    Titel: Re: Datenaustausch bei Versicherungsverträgen Antworten mit Zitat

Verbraucheranwalt hat folgendes geschrieben::
Bei Rechtsschutzversicherungen sind häufig zwei Schadensfälle innerhalb eines Jahres der Grund einer Kündigung.

Zählt wirklich jeder Fall? Auch die Fälle, bei denen die Versicherung keinen Schaden hatte, weil der Gegner nach verlorenem Prozess alle Kosten erstattet hat?
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cashinfo
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 11.03.2005
Beiträge: 344
Wohnort: Europa - mitten drin

BeitragVerfasst am: 3.Feb 2007 17:06    Titel: ... Antworten mit Zitat

Hallo Thomas_HH

sicherlich war doch zu erkenne, mein Beitrag war nur ein winziges Beispiel von Datenmissbrauch. Bleibt die Fragen wann ein so gesundheitsbewußter Mensch zu einer Reihenuntersuchung kommt, seine Chipkarte durchziehen läßt und dann beginnt alles von vorne . Klar, ich zahle meine Arztrechnungen auch in Bar ... aber wie viele können das ??? Wohl eher die wenigsten und Sie können versichert sein, ich weiß was ich mit meinen Daten machen will -- aber wie steht es mit der Masse ???. Mit Gerechtigkeit hat das nicht viel zu tun --- eher mit Aberglauben. Der Souverän hat ein sehr starkes Interesse am gläsernen Bürger --- hatten wir alles schon mehrfach und de Folgen sind bekannt. Keiner stellt sich die Frage warum soziale Systeme immer teurer werden, obwohl alle immer mehr zahlen und nichts dafür bekommen, warum bei offensichtlichem Überschuß von 2 Millarden bei den Kassen plötzlich die Pharmaindustrie Ihre Preise genau um diesen Betrag erhöht .... warum die MwSt um 19% erhöht wird, um angeblich die Sozialabgaben zu senken und diese im selben Atemzug dann auch um weitere 1 - 2 % steigen und warum, wenn die MwSt jetzt schon auf 19% erhöht wurde Herr Steinbrück schon wieder Lauthals eine Steuererhöhung für 2008 fordert. Keiner Fragt, warum Pflegeversicherung zwangsweise bezahlt wird , aber die Kassen eine Organisation gründen (MDK), die zur Abwehr gerechtfertigter Forderungen beste Arbeit leisten. Wer prüft die Kosten von mehr als 1600 € für die Betreuung eines einzigen Pfelgebedürftigen der Pflegestufe I, das sind Leute, die für 45 Minuten pro Tag Hilfe benötigen .... wie werden allein in diesem Bereich Daten mißbraucht .... Der Staat dringt ohne Achtung von Persönlichkeitsrechten in den Bereich privater Personen ein, macht ihre finaziellen und sozialen Verhältnisse transparent. Das war alles schin mal da -- in keinem Fall endete die Geschichte positiv.

Entschuldigung für diese Ausführungen --- die Finger sind ausgeglitten und man könnte ja noch Stunden schreiben. Fakt ist, die Verhältnisse haben sich so entwickelt, daß diese Systeme in Deutschland so nicht mehr finanzierbar sind, der Staat mehr als 60% der Einkünfte einer natürlichen Person für seine Existenz benötig --- das ist , wie auch immer, ungesund und Datenkonzentration ("Konzentration" - da war doch mal was ???) gefährdet die Existenz jedes Einzelnen in diesem Deutschland.... und es ist weit mehr als 12 Uhr .... zumindest im bereich Datenmißbrauch ....

Guten Tag auch
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tomas_hh
Specialist


Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 214
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 3.Feb 2007 19:53    Titel: Re: ... Antworten mit Zitat

cashinfo hat folgendes geschrieben::
... ich zahle meine Arztrechnungen auch in Bar
Damit ist nichts gewonnen. Der Arzt kennt normalerweise seine Patienten...

cashinfo hat folgendes geschrieben::
Keiner stellt sich die Frage warum soziale Systeme immer teurer werden
Monopole führen immer und überall zu überhöhten Kosten. Die rund 200 Gesetzlichen-, Ersatz- und sonstige Krankenkassen sind ja aufgrund gesetzlicher Vorgaben keine wirklichen Konkurrenten.

cashinfo hat folgendes geschrieben::
...Herr Steinbrück schon wieder Lauthals eine Steuererhöhung für 2008 fordert.
Eher geht ein Hund an einer Leberwurst vorbei als ein Sozi am Geld anderer Leute (frei zitiert).

cashinfo hat folgendes geschrieben::
Keiner Fragt, warum Pflegeversicherung zwangsweise bezahlt wird
Da erkenne ich zwar wieder die sozialistische Mißwirtschaft, nicht aber den Datenmißbrauch.

cashinfo hat folgendes geschrieben::
Entschuldigung für diese Ausführungen
Den zugrundeliegenden Frust kann ich schon nachvollziehen, ich lebe selbst in D...
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