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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6842
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Verfasst am: 15.Aug 2006 16:40 Titel: Denkmal-Abriss streng verboten |
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Viele träumen von einer schönen Altbauwohnung, einem schmucken Fachwerkhaus oder einer mondänen Gründerzeitvilla. Doch der alte Glanz kann ganz schön teuer sein. So darf ein marodes, aber denkmalgeschütztes Haus nicht abgerissen werden. Selbst wenn die Sanierung weit mehr Geld verschlingt als Abriss und Wiederaufbau.
Nur wenn die Sanierung den Eigentümer auf nicht absehbare Zeit in die Miesen drückt und selbst ein Verkauf des renovierten Denkmals das Geld nicht reinbringe, so das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, ist ein Abriss erlaubt (Aktenzeichen: 8 A 12009/03.OVG).
Im Urteilsfall muss jetzt ein Pfälzer ein seit Jahren leer stehendes, zweigeschossiges Fachwerkhaus aufwendig renovieren. Die Mahnung der Richter an den Hausherrn: "Der Eigentümer eines Kulturdenkmals ist verpflichtet, es zu erhalten und zu pflegen." |
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