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Verbraucheranwalt .

Anmeldungsdatum: 22.06.2004 Beiträge: 221 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 21.Jan 2008 8:54 Titel: Deutsche Beamtenvorsorge AG & Co. Zweite Deutschlandfond |
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Landgericht Frankfurt/Oder eröffnet Möglichkeit zur kompletten Rückabwicklung der Beteiligungen
Das Landgericht Frankfurt Oder hat mit Urteil vom 19.10.2007 unter dem Az. 11 O 102/07 in einem von dem Autor geführten Verfahren gegen die „Deutsche Beamtenvorsorge AG für Unternehmensbeteiligungen und Co. Zweite Deutschlandfonds KG“ entschieden, dass bei Vorliegen einer Haustürsituation der Widerruf des Vertragsverhältnisses nach dem Haustürwiderrufsrecht möglich ist.
Der Kläger hatte die Kapitalanlage in seiner Wohnung vermittelt bekommen und nach nicht ganz neun Jahren den Widerruf des Vertragsverhältnisses erklärt. Dieses wollte die Beklagte jedoch nicht gelten lassen. Sie ging davon aus, dass die Möglichkeit zum Widerruf grundsätzlich eine Woche nach Aushändigung der Widerrufsbelehrung abgelaufen sei.
Das Landgericht Frankfurt/Oder entschied jedoch, dass die Widerrufsbelehrung der Beklagten nicht ausreichend war. Zwar entspreche die Widerrufsbelehrung in ihrem Wortlaut den gesetzlichen Vorgaben. Darüber hinaus bedürfe es aber neben einer gesonderten Unterschrift durch den Zeichner der Kapitalanlage, auch einer drucktechnisch deutlich gestalteten Hervorhebung der Widerrufsbelehrung, um deren Warnfunktion hinreichend zu erfüllen. Allein die verwendete Schriftgröße und der Fettdruck der Widerrufsbelehrung genügen nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt Oder nicht, um diese Warnfunktion zu erfüllen.
Aus diesem Grund war der Widerruf des Vertragsverhältnisses auch noch fast neun Jahren nach Vertragsabschluss möglich. Rechtsfolge ist, dass der Vertrag als Rechtsgrund für die gegenseitig gewährten Leistungen nachträglich wegfällt. Daher hat die Beklagte der Klägerin sämtliche eingezahlten Einlagen zurückzugewähren und sie aus dem Vertrag zu entlassen.
Die Rechtsprechung des Landgerichts Frankfurt beweist wieder einmal, dass etliche Widerrufsbelehrungen nicht ausreichend sind, um die klaren gesetzlich geregelten Vorgaben hinreichend zu erfüllen. In dem vorliegenden Fall bietet die Möglichkeit des Widerrufs des Vertragsverhältnisses somit eine ideale Möglichkeit für den Anleger, um aus der Kapitalanlage ohne große Verluste wieder auszusteigen.
Allerdings dürfte auch hier wieder einmal das Windhund-Prinzip gelten, wonach derjenige, der zuerst kommt, auch zuerst sein Geld erhält. Diejenigen, die sich zu spät melden, bestraft möglicherweise das Leben bzw. das Insolvenzverfahren – falls die Gesellschaft nicht in der Lage sein sollte, sämtliche an sie gestellten Forderungen zu erfüllen.
Wir werden in der Angelegenheit weiter berichten.
Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt in Berlin _________________ RAe Dr. Thomas Schulte & Kollegen
Kurfürstendamm 42
10719 Berlin (Charlottenburg)
E-Mail: Dr.Schulte@dr-schulte.de
Webseite: http://www.dr-schulte.de |
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Finanzscout Specialist
Anmeldungsdatum: 24.05.2006 Beiträge: 134 Wohnort: München
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Verfasst am: 23.Jan 2008 14:58 Titel: Mandanten-Akquise |
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"Selektive Wahrheiten" vorzutragen ist für ein Organ der Rechtspflege nicht nur unter standesrechtlichen Gesichtspunkten äußerst bedenklich ...
Der vorstehende, unschwer als Werbemaßnahme zu entlarfende, Artikel soll wohl in erster Linie der Akquise neuer Mandanten für die Kanzlei des Verfassers dienen. Insbesondere in der letzten Passage, suggeriert dem unbedarften Betrachter, dass es höchste Eisenbahn ist, den Verfasser zu mandatieren.
Ein äußerst fragwürdiges Unterfangen, denn ...
... nach der ständigen Rechtsprechung des BGH, kommen im Falle des Widerrufes derartiger Beteiligungen regelmäßig die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft zur Anwendung.
Dies bedeutet im Klartext, dass der widerrufende Anleger zwar aus dem Vertrag entlassen wird, aber eben nicht sämtliche eingezahlte Einlagen zurückerhält, sondern nur das Auseinandersetzungsguthaben zum Zeitpunkt des Widerrufes. Dieses tendiert aber eben gerade bei derartigen halbseidenen Beteiligungsmodellen nicht selten gegen Null.
"eine ideale Möglichkeit für den Anleger, um aus der Kapitalanlage ohne große Verluste wieder auszusteigen"... ?? ... naja - da kann man drüber streiten ...
Ein wirklich seriöser Anwalt weist seinen (potentiellen) Mandanten u.a. auch auf solche Gegebenheiten hin ... denn im Gegenteil zum Rechtsanwalt, geht es dem Anleger nur zweitrangig ums Gewinnen - in erster Linie um die Minimierung seines wirtschaftlichen Schadens. |
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excabe Specialist
Anmeldungsdatum: 17.11.2005 Beiträge: 166 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 23.Jan 2008 21:37 Titel: Re: Mandanten-Akquise |
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[quote="Finanzscout"]"Selektive Wahrheiten" vorzutragen ist für ein Organ der Rechtspflege nicht nur unter standesrechtlichen Gesichtspunkten äußerst bedenklich ...
finanzscout, darf man hier nichts mehr schreiben, was andere interessieren könnte. Du kennst ja das mit Kojak und dem Haar in der Suppe.
Vorteilhaft für viele kann es alleine sein, dass die Mandanten aus der idiotischen Nachschusspflicht raus sind und wieder ruhig schlafen können, obwohl oder trotzdem Ihr Geld weg ist.
excabe |
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