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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 16.Aug 2005 22:14 Titel: DiBa zu Schadensersatz verurteilt |
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Das Landgericht Frankfurt am Main hat die ING DiBa Allgemeine Deutsche Direktbank AG, Frankfurt/Main, zu 5.496,88 Euro Schadensersatz verurteilt
Wie die Klägeranwälte der Frankfurter Kanzlei Nieding + Barth mitteilten, hatte ihr Mandant als DiBa-Kunde telefonisch Aktien geordert, die nicht seiner Risikoklasse entsprachen. Das Gericht habe in seinem Urteil von Anfang August zwar festgestellt, dass die Bank im Rahmen eines Depotvertrages nicht grundsätzlich zur Aufklärung verpflichtet sei.
Gleichwohl habe sie gegen ihre Vereinbarung mit dem Kunden verstoßen, seinen Auftrag nur innerhalb der von ihm bei Vertragsschluss angegebenen Risiken auszuführen. Das gelte insbesondere dann, wenn die Bank ihre Risikoklassen neu ordnet und die betroffenen Aktien infolgedessen in eine höhere Risikoklasse einstuft. Das Urteil gegen ING DiBa ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: Cash-Online |
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