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Die beabsichtigte Senkung der Körperschaftsteuer ...

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6842

BeitragVerfasst am: 10.Mai 2006 6:18    Titel: Die beabsichtigte Senkung der Körperschaftsteuer ... Antworten mit Zitat

.....wirkt wie ein positives Signal. Doch die meisten Familienunternehmen haben nichts davon.

Es gibt schlechte Nachrichten aus dem Bundesfinanzministerium. Die von großen Erwartungen begleitete Kardinalreform des deutschen Unternehmenssteuerrechts wird vorerst nicht kommen.
Keines der beiden zuletzt noch ernsthaft diskutierten Modelle soll noch in dieser Legislaturperiode realisiert werden - von Paul Kirchhofs großem Wurf ganz zu schweigen. Zu weitreichend und zu teuer, heißt es dazu aus Peer Steinbrücks Ministerium.

Um Deutschland im internationalen Steuerwettbewerb gleichwohl wettbewerbsfähiger zu machen, soll stattdessen ein weiteres Mal die Körperschaftsteuer gesenkt werden.
An sich ein lobenswerter Ansatz - mit den jetzt diskutierten Steuersätzen würde Deutschland in der Gesamtsteuerbelastung der Kapitalgesellschaften auf einen akzeptablen Mittelplatz vorrücken. Aber eben nur bei den Kapitalgesellschaften. Genau hier liegt das Problem.

Einkommenssteuerrecht gültig

Die Kapitalgesellschaft ist das Rechtskleid der Konzerne. Die mittelständischen Familienunternehmen - die unsere Politiker in ihren Sonntagsreden so gerne als das Rückgrat der deutschen Wirtschaft bezeichnen - sind überwiegend als Einzelunternehmen und Personengesellschaften organisiert. Für sie gilt nicht Körperschaft-, sondern Einkommenssteuerrecht.

Dass hier nichts geändert werden müsse, begründen die Experten aus dem Finanzministerium mit einer vordergründig beeindruckenden Zahl: Mehr als 90 Prozent der betroffenen Unternehmen zahlten bereits heute weniger Ertragsteuern als eine vergleichbare Kapitalgesellschaft.

Mögliche Benachteiligung für Personengesellschaften

Obgleich das statistisch richtig ist , geht diese Betrachtung an der Wirklichkeit der Besteuerung deutscher Familienunternehmen vorbei. Sachlich richtig ist die Aussage der Ministerialbeamten nämlich nur für die große Zahl von Klein- und Kleinstbetrieben, deren jährliche Erträge so niedrig sind, dass die Wirkungen der Steuerprogression bei ihnen nicht durchschlagen. Wer als Unternehmer jedoch mehr verdient, als ein leitender Angestellter ist in der Personengesellschaft nach geltendem Recht benachteiligt.

(...)Und genau das darf nicht sein! Denn hier geht es nicht nur um ein paar Tausend Unternehmen. Diese Unternehmen sind das eigentliche Rückgrat der deutschen Wirtschaft, sie sind Global Player und nicht selten sogar Weltmarktführer in ihrem Bereich. Sie heißen Miele oder Haribo und stehen für Millionen von Arbeitsplätzen und verkörpern einen Kapitalismus mit menschlichem Antlitz.

Deutschland auf Mittelständler angewiesen

Dafür, dass die meisten von ihnen als Personengesellschaften organisiert sind, gibt es gute Gründe. Für Unternehmer wie Karl-Erivan Haub (Tengelmann) oder Jörg Mittelsten Scheid (Vorwerk) etwa gehört die Übernahme eines persönlichen Haftungsrisikos unverändert zum Ethos des Unternehmertums.

(...)Wollen wir diese Unternehmer für ihre Einstellung bestrafen, indem wir ihre Rechtsformwahl mit den Mitteln des Steuerrechts sanktionieren? Volkswirtschaftlich wäre es fatal, wenn wir in Deutschland den kleinen Mittelstand sowie die Vertreter des Manager- und Finanzkapitalismus begünstigten, die großen und erfolgreichen Familienunternehmen jedoch außer Landes trieben. Denn auf das ökonomische und soziale Vorbild dieser Unternehmen wird es bei der anstehenden Erneuerung Deutschlands besonders ankommen.

Autor:
Peter May ist Professor für Betriebswirtschaft an der FH Bergisch Gladbach und Gründer der auf Familienunternehmen spezialisierten Beratung Intes.

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