| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
GoMoPa .

Anmeldungsdatum: 25.01.2002 Beiträge: 2414
|
Verfasst am: 20.Nov 2005 19:15 Titel: Dienst-PKW: Steuer deckt nicht alles ab |
|
|
Übernimmt der Arbeitgeber Vignetten- und Mautgebühren für die mit einem Firmenwagen unternommenen Privatfahrten seines Arbeitnehmers, liegt darin ein geldwerter Vorteil, der nicht durch die normale Dienstwagenbesteuerung abgegolten ist. Das hat jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) in einem neuen Urteil entschieden.
Der geldwerte Vorteil für die private KFZ-Nutzung kann nach zwei Methoden bestimmt werden: einmal, indem die monatliche Nutzung pauschal mit einem Prozent des Listenpreises angesetzt wird (Ein-Prozent-Regelung), zum anderen, indem die Kosten des PKW durch Belege und das Verhältnis der privaten Fahrten zu den beruflichen durch ein Fahrtenbuch nachgewiesen werden (Fahrtenbuchmethode). In dem vom BFH entschiedenen Fall hatte sich ein Manager für die Ein-Prozent-Regelung entschieden. Er war der Meinung, dass dadurch auch die vom Arbeitgeber für Privatfahrten erstatteten Mautgebühren und Vignettenkosten abgedeckt seien.
Der BFH war anderer Auffassung. Derartige Gebühren würden nur für bestimmte Strecken erhoben. Sie seien daher kein Bestandteil der "durch das KFZ insgesamt entstandenen Aufwendungen" gemäß § 8 Abs. 2 Satz 4 Einkommensteuergesetz. Da aber die dort geregelte Fahrtenbuchmethode und die Ein-Prozent-Regelung zum selben Ergebnis führen müssten, seien solche Gebühren auch nicht durch die Ein-Prozent-Regelung abgegolten. Zu den Kosten die unter Anwendung der beiden Methoden ermittelt würden, zählten nur solche Aufwendungen, so der BFH, die unmittelbar dem Halten und Betrieb des Fahrzeugs dienten und im Zusammenhang mit seiner Nutzung zwangsläufig anfielen - etwa Treibstoff und Abschreibungen.
Aktenzeichen BFH: VI R 37/03 |
|
| Nach oben |
|

|
ponton190 Newbie
Anmeldungsdatum: 22.10.2005 Beiträge: 2
|
Verfasst am: 21.Nov 2005 11:16 Titel: Mobilität |
|
|
| Und dazu werden einem sogar noch die Wege zwischen Haupt und Zweitwohnsitz angerechnet. Bei mir sind das 600 Euro pro Monat! Wer hat da denn noch einen Antrieb, sich um eine entfernte Stelle zu bewerben! Wer arbeitenden Menschen nicht hilft, mobil zu bleiben, muss sich nicht wundern, wenn sie zu Hause bleiben und aufs Amt gehen. |
|
| Nach oben |
|
|
Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7236
|
Verfasst am: 4.Dez 2006 18:27 Titel: |
|
|
Betriebs-Pkw: Nutzung für andere Einkünfte nicht mit 1 %-Regelung abgegolten
Für die private Nutzung eines Pkw des Betriebsvermögens, für den sämtliche Kosten als Betriebsausgaben verbucht werden, muss ein Entnahmewert den Betriebseinnahmen hinzugerechnet werden. Bevorzugt wird dieser Wert nach der Pauschalmethode mit 1 % des Listenpreises pro Monat berechnet - sofern das Fahrzeug seit 1.1.2006 zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird.
Wird ein Pkw des Betriebsvermögens neben betrieblichen Fahrten nicht nur für private Fahrten, sondern auch noch für Fahrten im Zusammenhang mit außerbetrieblichen Einkünften, z. B. für Fahrten zur Arbeitsstätte im Rahmen einer nichtselbstständigen Beschäftigung, für Fahrten zu einem Vermietungsobjekt oder für Fahrten im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit, mit genutzt, waren diese Fahrten nach bisheriger Rechtslage durch den pauschalen Entnahmewert nach der 1 %-Regelung abgegolten. Noch besser: Der pauschale Nutzungswert konnte sogar mit dem Teil, der auf diese außerbetrieblichen Fahrten entfällt, als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben bei der jeweiligen Einkunftsart abgesetzt werden.
Diese Regelung hat nun der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil gekippt und macht damit die ohnehin schon komplizierte Behandlung von Betriebs-Pkw noch komplizierter (BFH-Urteil vom 26.4.2006, X R 35/05).
Nach Auffassung des BFH sind mit der 1 %-Regelung nur rein private Fahrten abgegolten, die dem Bereich der privaten Lebensführung zuzurechnen sind, z. B. Urlaubs-, Wochenend- und andere Freizeitfahrten, Fahrten zum Arzt oder zu einem anderen privaten Termin. Hingegen stellen Fahrten im Zusammenhang mit anderen Einkunftsarten eine "Nutzungsentnahme zu anderen betriebsfremden Zwecken" dar und müssen daher mit einem weiteren Entnahmewert zusätzlich versteuert werden. Und obendrein muss darauf auch noch Umsatzsteuer gezahlt werden.
| Zitat: |
Wird der Pkw im Rahmen von Überschusseinkunftsarten, z. B. aus Vermietung oder nichtselbstständiger Arbeit, mit genutzt, ist der zusätzlich versteuerte Nutzungswert bei den anderen Einkunftsarten als Werbungskosten absetzbar und mindert dadurch die anderen Einkünfte in gleicher Höhe (BFH-Urteil vom 26.4.2006, X R 35/05).
Bei der Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kann allerdings nur die Entfernungspauschale abgesetzt werden (ab 2007 erst ab dem 21. Entfernungskilometer). |
Wird der Betriebs-Pkw in einem zweiten Gewerbebetrieb oder im Rahmen einer weiteren freiberuflichen Tätigkeit mit genutzt, gilt Folgendes:
Die Pkw-Gesamtkosten sind in Höhe des für den zweiten Gewerbebetrieb ermittelten Fahrtanteils beim Betrieb 1 - wie oben ausgeführt - als Entnahmewert den Betriebseinnahmen hinzuzurechnen und in gleicher Höhe beim Betrieb 2 in Form einer "Aufwandseinlage" gewinnmindernd zu verbuchen.
Die neue Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs bringt außerdem eine weitere deutliche Verschlechterung - auch für Arbeitnehmer - mit sich:
Wird das Fahrzeug zur Erzielung anderer Einkünfte genutzt, kann bisher der versteuerte pauschale Nutzungswert anteilig als Werbungskosten bei der betreffenden Einkunftsart abgesetzt werden (OFD Erfurt vom 27.1.1999, DStR 1999 S. 593). Falls der Wagen zur beruflichen Fortbildung genutzt wird, können die Fahrten zur Fortbildungsstätte in Höhe des anteiligen versteuerten Nutzungswerts als Werbungskosten abgesetzt werden (OFD Karlsruhe vom 18.10.1999, S 2526A-38-St 343/St 351, TOP 10).
Dieser außerordentlich steuerzahlerfreundlichen Regelung widerspricht der BFH jetzt ausdrücklich: Künftig darf der versteuerte pauschale Nutzungswert, soweit er auf Fahrten für andere Einkunftsarten entfällt, wohl nicht mehr anteilig als Werbungskosten abgesetzt werden.
Weitere Informationen zu diesem neuen BFH-Urteil gibt's bei >>> klick hier |
|
| Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
| Ähnliche Beiträge |
| Thema |
Autor |
Forum |
Antworten |
Verfasst am |
 |
Im Visier der Steuer? Wir retten Ihre... |
GM&P Info |
Wer kennt, was meint Ihr dazu? |
0 |
12.Okt 2008 12:27  |
 |
Ein geleastes Auto wird nicht zum Arb... |
GM&P Info |
Urteile & Recht |
0 |
23.Sep 2008 10:23  |
 |
Kinderrechte kommen nicht in das Grun... |
GM&P Info |
Kommentare & Meinungen |
6 |
22.Sep 2008 20:16  |
 |
Das gibts doch nicht - was sie schon ... |
GM&P Info |
Tipps, Adressen und Möglichkeiten |
0 |
25.Aug 2008 21:03  |
 |
Steuer- und Erbschaftsfallen bei Lebe... |
Moderator GM&P |
Versicherungen, Aktien, Fonds |
0 |
17.Aug 2008 17:14  |
 |
Männliche Erzieher nicht tragbar - Di... |
GM&P Info |
Urteile & Recht |
0 |
7.Aug 2008 15:16  |
 |
Es war nicht alles schlecht in der DDR |
hdschulz |
Kommentare & Meinungen |
12 |
31.Jul 2008 13:07  |
 |
Was geht’s Dritte an, wenn ich nicht ... |
Verbraucheranwalt |
Urteile & Recht |
2 |
22.Jul 2008 11:50  |
 |
Was passiert, wenn GmbH nicht ordentl... |
ttmanni |
Insolvenz |
4 |
16.Jul 2008 15:45  |
 |
Cars2golimited, Betrug oder nicht? |
moreno |
Wer kennt, was meint Ihr dazu? |
1 |
15.Jul 2008 17:24  |
 |
Pfändbar oder nicht? |
colla |
Insolvenz |
4 |
14.Jul 2008 11:27  |
 |
Kfz-Versicherung zahlt nicht ALLES |
Jeanny |
Versicherungen, Aktien, Fonds |
0 |
4.Jul 2008 9:40  |
 |
Steuer sparen - Oldtimer-Leasing |
Moderator GM&P |
Steuerberatung & Steueroptimierung |
0 |
15.Jun 2008 19:03  |
 |
Reinigung des Anzugs nicht absetzbar |
Moderator GM&P |
Urteile & Recht |
1 |
10.Jun 2008 15:36  |
 |
Mehrere Minijobs nicht rückwirkend be... |
GM&P Info |
Urteile & Recht |
0 |
9.Jun 2008 4:40  |
|
|
| |