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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6835
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Verfasst am: 13.Jul 2007 12:53 Titel: Dienstaufsichtsbeschwerden und die Folgen? |
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(Vervielfältigung und Verbreitung ist ausdrücklich erwünscht sofern Zitierung erfolgt / ass. jur. M. Brell)
| Zitat: |
Die Erfolgsaussichten sind grds. als gering einzuschätzen. Deshalb gilt die Formel : "Dienstaufsichtsbeschwerde = 3 f " wobei die f's "formlos", "fristlos", "fruchtlos" bedeuten.
Dabei handelt es sich jedoch nur um die Außenwirkung. Behördenintern tun Dienstaufsichtsbeschwerden aber ihre Wirkung. Der von der Beschwerde Betroffene darf sich bei seinem Dienstvorgesetzten zum Rapport melden und seine Handlungen verteidigen; die Beschwerde wird außerdem ein paar Jahre aufgehoben (nach jeweiligen Landesrecht).
Der Betroffene wird daher dem Beschwerdeführer in der Regel und nach aller Erfahrung die Beschwerdeeinlegung ein Leben lang nachtragen und sich bei jeder Gelegenheit zu rächen versuchen. Das gilt ganz besonders für Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Polizisten und Staatsanwälte.
Sofern Sie das Land nicht verlassen wollen, sollten Sie sich mindestens, eine Polizeiinspektion und ein Bundesland als innerdeutsche Asylmöglichkeit offen halten. Bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde, die auf das Verhalten eines Lehrers zielt, sollte man nach Möglichkeit warten bis das Kind die Schule verlassen oder ein Umzug in ein anderes Bundesland stattgefunden hat (die Zeugnisnote kann separat gerichtlich angegriffen werden).
Eine gerichtliche Klage wird dagegen viel weniger persönlich verletzend empfunden, da dort nicht das persönliche Verhalten überprüft wird sondern die getroffene Entscheidung. Es gilt also: "Viel Feind, viel Ehr!"
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Welche Erfahrungen haben Sie, ist die Schilderung zutreffend? |
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Lonesome Walker Newbie
Anmeldungsdatum: 26.12.2005 Beiträge: 14
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Verfasst am: 16.Jul 2007 8:56 Titel: leider... |
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| Ja, sehr zutreffend. |
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Henri IV Newbie
Anmeldungsdatum: 16.06.2005 Beiträge: 23
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Verfasst am: 30.Jul 2007 19:56 Titel: Dienstaufsichtsbeschwerde |
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| Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist in Berlin besonders problematisch: Nach geltendem Recht - dem Berliner Polizeigesetz - wird gegen jeden Beschwerdeführer automatisch wegen des Verdachts der Beamtenbeleidigung ermittelt, auch wenn seine Gründe stichhaltig sind. Selbst die Verurteilung eines Polizisten wegen des gerügten Verhaltens führt nicht dazu, daß die Ermittlungen wegen Beamtenbeleidung sofort wieder eingestellt werden. Es handele sich, so der offizielle Tenor, um eine davon "völlig unabhängige Ermittlung". Honny soit qui mal y pense. |
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