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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6784
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Verfasst am: 21.Okt 2006 12:14 Titel: Drei Nachmieter und der Vertrag ist am Ende? |
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Nein! Denn so leicht kommt der Mieter nicht aus seinem Mietvertrag heraus.
Das Ammenmärchen trägt sich von Generation zu Generation, es wird dadurch aber nicht wahr: Stellt der Mieter drei Nachfolger vor, kann er den Vertrag ohne Fristen kündigen. Das stimmt nicht. Er muss sich an seine gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten halten und kommt nicht an den Kündigungsfristen vorbei.
Einzige Ausnahme von dieser Regel: Mieter und Vermieter haben im Vertrag eine so genannte Nachmieterklausel vereinbart - das allerdings ist eine Ausnahme.
Vorzeitiges Ende
Der Vermieter ist nur dann verpflichtet, den Mieter vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen, wenn der Mieter einen triftigen Grund hat:
Der Mieter wechselt berufsbedingt den Wohnort.
Es kommt Nachwuchs und die Wohnung ist objektiv zu klein.
Der Mieter zieht in ein Altersheim.
Es genügt nicht die Begründung, wenn der Mieter eine bessere oder billigere Wohnung gefunden hat oder Eigentümer wird (OLG Oldenburg 5 UH 1/81).
Einer reicht
Liegt einer der drei Gründe vor und darf der Mieter einen Nachmieter stellen, muss er dem Vermieter nicht drei oder noch mehr Interessenten benennen. Es genügt ein zumutbarer Ersatzmieter (LG Saarbrücken 13 BS 218/94).
Der Nachfolgemieter muss solvent, zumutbar und bereit sein, das Mietverhältnis „wie es steht und fällt“ fortzuführen (LG Bremen 2 S 105/00).
Überlegungsfrist
Der Vermieter hat eine angemessene Überlegungsfrist von bis zu drei Monaten, in der er prüfen kann, ob der vorgeschlagene Nachmieter akzeptabel ist (LG Gießen 1 S 119/96).
Mieterhöhung
Ist der Vermieter mit dem Nachmieter einverstanden, darf er den Abschluss eines Mietvertrages nicht ohne weiteres von einer Mieterhöhung abhängig machen (LG Wiesbaden 1 S 124/99).
Vertragsende
Das Mietverhältnis endet für den Mieter, wenn der Vermieter einen vorgeschlagenen Nachmieter akzeptiert. Es endet auch dann, wenn es nur deshalb nicht zum Abschluss des Mietvertrages mit dem Nachmieter kommt, weil der Vermieter bei den Vertragsverhandlungen Nachforderungen stellt (OLG Koblenz 5 U 467/01). |
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