| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
GM&P Mod. Team Insider

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 653
|
Verfasst am: 6.März 2006 5:53 Titel: E-Mails beschlagnahmen |
|
|
| Zitat: |
Fahnder dürfen E-Mails beschlagnahmen
Das Bundesverfassungsgericht hat den Zugriff der Polizei auf Handys und Computer vereinfacht. Dieser ist nun schon bei Verdacht auf leichtere Straftaten möglich. Handy- und Computerdaten sind aber vor einer Beschlagnahme durch die Polizei weiterhin besser geschützt als andere Beweismittel.
Ermittler dürfen schon bei Verdacht auf leichtere Straftaten Verbindungsdaten von Handygesprächen und E-Mails beschlagnahmen. Die Karlsruher Richter entschieden am Donnerstag, dieses Material falle nicht unter den besonderen Schutz des Fernmeldegeheimnisses, das einen Zugriff nur bei Verdacht auf schwerere Taten erlaube. Vielmehr seien die Daten lediglich durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung geschützt.
Im konkreten Fall gab der Zweite Senat dennoch einer Heidelberger Richterin Recht, bei der 2003 der Computer und Einzelverbindungsnachweise ihres Mobiltelefons beschlagnahmt worden waren. Der Zugriff der Ermittler sei unverhältnismäßig, der Tatverdacht fraglich gewesen. (Az.: 2 BvR 2099/04)
weiter in der FTD;
http://www.ftd.de/politik/deutschland/53018.html |
| Zitat: |
Fernmeldegeheimnis gilt nicht zu Hause
Darf die Polizei Mails und SMS auf beschlagnahmten Computern und Handys lesen? Solche Daten sind nicht vom Fernmeldegeheimnis geschützt, stellte das Bundesverfassungsgericht fest, sondern nur von einem schwächeren Grundrecht
Wenn die Polizei Computer und Handys beschlagnahmt, darf sie auch die darauf befindlichen E-Mails und SMS lesen. Das Fernmeldegeheimnis gilt in diesem Fall nicht. Dies erklärte gestern das Bundesverfassungsgericht und korrigierte damit seine eigene Rechtsprechung zugunsten der Polizei. Als Ausgleich betonten die Richter des Zweiten Senats wortreich, dass Mails und Kurznachrichten aber vom schwächeren Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung geschützt sind.
weiter in der TAZ;
http://www.taz.de/pt/2006/03/03/a0084.1/text |
| Zitat: |
Klarstellung und Rüge
Pressemitteilung von: DIE LINKE im Bundestag
TK-Verbindungsdaten / Bundesverfassungsgericht
Datum: 02. 03. 2006
Das Bundesverfassungsgericht hat heute in einem Urteil private Telefon-Verbindungsdaten besonders geschützt. Dazu erklärt Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. und Mitglied im Innenausschuss:
Das Urteil unterstreicht nochmals das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Demnach dürfen Telekommunikations-Daten nur in besonderen Ausnahmefällen beschlagnahmt werden. Das ist eine wichtige Klarstellung.
Das Urteil ist zugleich eine erneute Rüge. Denn wieder einmal hatten Innenpolitiker und Ermittlungsbehörden gegen verbriefte Grund- und Bürgerrechte verstoßen.
* * *
Petra Pau
Mitglied des Deutschen Bundestages
Stellvertretende Vorsitzende
der Fraktion DIE LINKE.
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel: (030) 227 – 710 95
Fax: (030) 227 – 700 95
E-Mail: [E-Mail anzeigen] |
|
|
| Nach oben |
|

|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
|
| |