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GoMoPa .

Anmeldungsdatum: 25.01.2002 Beiträge: 2358
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Verfasst am: 28.Okt 2005 10:43 Titel: EC-Karten Betrug: Gericht auf Seite der Verbraucher! |
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Hallo,
ist Ihnen schon einmal die EC-Karte gestohlen worden und damit Missbrauch getrieben worden? Dann wissen Sie, wie schwierig es ist, den Banken zu beweisen, dass Sie nicht selbst dafür verantwortlich sind und folglich einen Anspruch darauf haben, das von Ihrem Konto unrechtmäßig abgehobene Geld erstattet zu bekommen. Jetzt hat das Landgericht Bonn die Sparkasse Köln-Bonn dazu verurteilt, einem Bankkunden 40.000 Euro Schadenersatz zu leisten, die dieser durch einen EC-Karten-Betrug verloren hatte (Landgericht Bonn, 23.08.2005, Az.: 3 O 126/05).
Im vorliegenden Fall waren einem Bankkunden die EC-Karte und der Personalausweis gestohlen worden. Der Täter ging damit im Viertelstundentakt zu vier verschiedenen Zweigstellen der Sparkasse und ließ sich jeweils 10.000 Euro auszahlen. Dafür legte er die gestohlene EC-Karte und den gestohlenen Personalausweis vor. Das Geld wurde ihm ohne weitere Überprüfung ausgezahlt. Obwohl der Täter den Erhalt des Geldes mit einer gefälschten Unterschrift quittierte und das Bild auf dem Ausweis keine Ähnlichkeit mit ihm hatte, fiel dies keinem der Bankmitarbeiter in den vier Filialen auf.
Nach Ansicht des Gerichts verletzte die Sparkasse damit ihre Sorgfaltspflicht und ermöglichte durch ihr Verhalten den Verlust des Geldes. Die Sparkasse entschied sich gegen eine Berufungsverhandlung und wird nun dem Bankkunden das gestohlene Geld erstatten.
Erstmals wurde also der Spieß umgedreht: Nicht der Kunde musste beweisen, dass er wirklich sorgsam mit der Karte umgegangen war, sondern die Bank musste den Nachweis erbringen, dass sie ihre Sorgfaltspflichten nicht verletzt hat. Was ihr prompt misslang. Offenbar bekommen die Gerichte allmählich ein Gefühl dafür, dass es für Bankkunden fast unmöglich ist, bei einem Diebstahl den Vorwurf der Banken zu entkräften, sie seien fahrlässig mit der Karte umgegangen.
Dieses erfreuliche Urteil soll aber nicht heißen, dass Sie jetzt alle erdenklichen Vorkehrungen gegen Missbrauch unterlassen sollten. Vertrauen Sie nicht darauf, dass Ihnen die Bank einen Verlust erstatten muss. Sollte Ihnen je die EC-Karte gestohlen werden, lassen Sie sie sofort sperren. Abhebungen, die nach der Sperrung erfolgen, muss die Bank Ihnen erstatten. Der neu eingerichteten Sperrnummer 116 116 haben sich jetzt übrigens die meisten Banken angeschlossen. |
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juanitolo * Consulter *
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 1068
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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