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EU: Grenzüberschreitendes Eintreiben von Schulden /Pfändung

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7230

BeitragVerfasst am: 24.Okt 2006 19:07    Titel: EU: Grenzüberschreitendes Eintreiben von Schulden /Pfändung Antworten mit Zitat

Die EU-Kommission und das europäische Parlament wollen das Eintreiben von Schulden und unbezahlten Rechnungen deutlich erleichtern. Die Europäische Kommission stellte in Brüssel ein Strategiepapier vor, nach dem sie die bisher kaum durchsetzbare grenzüberschreitende Pfändung von Konten ermöglichen will.

Parallel dazu wird das Europäische Parlament am Mittwoch den Weg frei machen für die Einführung eines europäischen Mahnverfahrens. Unternehmen und Privatpersonen sollen mit beiden Initiativen künftig ihre Zahlungsforderungen innerhalb der EU leichter durchsetzen können. Bislang ist das nach Angaben der Kommission extrem schwierig.

Ein Sprecher von EU-Innenkommissar Franco Frattini bezeichnete die Widrigkeiten beim grenzüberschreitenden Eintreiben von Geld am Dienstag als "wahrhaftig großes Problem".
Es beschädige nicht nur Unternehmen, Privatpersonen und den Zahlungsverkehr innerhalb der EU, sondern auch den gesamten Binnenmarkt. Nach Angaben des schwedischen Inkassodienstes Intrum Justitia standen Ende vergangenen Jahres in der EU rund 250 Mrd. Euro überfällige Forderungen offen. Bei der Kommission gilt Zahlungsverzug als einer der Hauptgründe für Insolvenzen.

Nun sollen Pfändungsbeschlüsse aus einem Mitgliedsstaat in allen anderen anerkannt werden. Damit würden Bankguthaben von Schuldnern gesperrt, vor einer endgültigen Klärung aber nicht an den Gläubiger herausgegeben. Die Kommission sammelt bis Ende März Stellungnahmen und will dann genauere Pläne vorlegen. Das Pfändungsverfahren müsste von den EU-Justizministern einstimmig beschlossen werden.

Einheitliches Formular

Für das europäische Mahnverfahren sollen die Regierungen ein einheitliches Formular erarbeiten. Das Verfahren soll nur in grenzübergreifenden Fällen gelten. Die Mitgliedsstaaten können es aber freiwillig auch für nationale Forderungen einrichten. Es wird ein einstufiges Verfahren mit eingeschränkten Beweispflichten und es Unternehmen daher ermöglichen, schnell an ihr Geld zu kommen.

Besonders kleine Firmen leiden darunter, dass es kein einheitliches System zum Zahlungseinzug gibt. Wollen sie im EU-Ausland Geld eintreiben, müssen sie sich nach dem jeweiligen Mitgliedsstaat richten. Das erfordert rechtliche Beratung sowie Übersetzungsdienste, was Aufwand und Kosten verursacht.
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hlang
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Anmeldungsdatum: 05.02.2004
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 25.Okt 2006 12:28    Titel: nur ja nicht generell einführen! Antworten mit Zitat

Vorschau auf nächste Jahr /weitere EU-Beitritte:

und jetzt stelle man sich vor, ein windiger Typ behauptet vor einem rumänischen Gericht eine gar nicht existente Forderung gegen eine deutsche Firma und klagt- dann darf der evtl. nicht so gut betuchte aber ehrliche Unternehmer im besten Fall auf seine Kosten dort Prozeß führen.
Im schlechtesten Fall hat er dort einen "passenden" Richter oder "schlampige" Kanzleikräfte oder eine "schlampige" Postzustellung, schon gibts ein Versäumnisurteil und eine Pfändung, der deutsche Unternehmer ist u.U. ruiniert bzw. jegleicher Erpressung durch den Kläger ausgeliefert (gesperrte bankguthaben, ect.).

Siehe auch Problem "Europäischer Haftbefehl".

Und wo bleibt die Fürsorgepflicht des Staates gegenüber seinem Bürger????

Mir graut bei diesen Aussichten vor der Zukunft.

P.S.: Bei der Angelegenheit stört eigentlich nicht so sehr die Sache an sich, sondern daß nach meiner Meinung zu viele Staaten in der EU sind, wo Recht nicht nach dem Empfinden der EU-Kernstaaten empfunden und gesprochen wird.
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7230

BeitragVerfasst am: 30.Jan 2008 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Das Bundeskabinett hat heute ein Gesetz zu besseren Durchsetzung von Forderungen innerhalb der Europäischen Union beschlossen.

Mit dem „Gesetzentwurf zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung“ werden die deutschen Ausführungsbestimmungen für zwei EG-Verordnungen geschaffen – der Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens und zur Einführung eines Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen.

„Es reicht nicht, nur den Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt zu vereinfachen. Wir müssen dafür sorgen, dass Bürger und Unternehmen auch tatsächlich zu ihrem Recht kommen, wenn sie in Europa unternehmerisch oder als Privatperson aktiv sind. ... [mehr]
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