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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2947
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Verfasst am: 29.Sep 2007 6:54 Titel: Ebay - Diebesgut (gestohlene Ware) - keine Strafe bei Kauf |
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Wer bei Ebay unwissentlich gestohlene Ware erwirbt, kann dafür strafrechtlich nicht belangt werden. Selbst wenn die Ware auffallend günstig ist, gilt die Unschuldsvermutung.
Auszug: Welt
| Zitat: |
| Die Richter sprachen einen Softwareingenieur vom Vorwurf der Hehlerei frei und hoben damit eine 1200-Euro-Geldstrafe des Amtsgerichts Pforzheim auf. Der 47-Jährige hatte über das Internetauktionshaus für 670 Euro ein Navigationsgerät ersteigert, das im Handel mehr als 2000 Euro kostet. Dem Landgericht zufolge ist dem Angeklagten kein Vorsatz nachweisbar. |
Landgericht Karlsruhe
Das Urteil finden Sie nach Einstellung - >> hier - Aktenzeichen (18 AK 136/07)
| Zitat: |
Pressemeldung (vor Verhandlungsbeginn)
Ersteigern eines neuwertigen Navigationsgerätes bei eBay zum weit unter dem Neuwert liegenden Schnäppchenpreis Hehlerei? Berufungshauptverhandlung vor der Auswärtigen Kleinen Strafkammer
Kurzbeschreibung:
Ein 47 Jahre alter Softwareingenieur aus dem Raum Pforzheim wurde vom Amtsgericht Pforzheim wegen Hehlerei zu der Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu jeweils 30 EUR verurteilt. Er hatte im Sommer 2005 über die Versteigerungsbörse eBay im Internet von einem gesondert verfolgten Anbieter ein als „nagelneu“ angebotenes Navigationsgerät, dessen Neuwert 2.137,00 EUR betragen habe, zum Höchstgebot von 671, 00 EUR zuzüglich Versandkosen erworben. Das Gerät war aber tatsächlich zuvor dem Eigentümer gestohlen worden. Das Amtsgericht war zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen hatte, dass das Gerät aus einer Vortat wie etwa einem Diebstahl stammte. |
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