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JWW Newbie
Anmeldungsdatum: 19.01.2006 Beiträge: 1 Wohnort: Rheinberg
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Verfasst am: 19.Jan 2006 14:33 Titel: Ebay und Kauf auf Probe |
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Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich beabsichtige Gewerblich einen Artikel bei Ebay anzubieten.
Dieses möchte ich gerne als Kauf auf Probe machen.
Der Artikel hat einen Warenwert von ca. 550 Euro.
Nun möchte ich so vorgehen. Ich Biete den Artikel für 5 Euro per Sofortkauf an. Und schreibe in dem Angebotstext das es sich um einen Testkauf handelt. Der Kunde muß natürlich eine Sicherheitsgebühr von 545 Euro zu den 5 Euro Sofortkaufpreis hinterlegen ( Steht so im Angebotstext ). DerKunde bekommt die Ware von mir und kann dieses testen. Geflet im die Ware nicht erhält er die 550 Euro zurück. Ist das Rechtlich vertretbar?
Für eine Antwort währe ich dankbar.
MfG JWW |
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hadimarosa Specialist
Anmeldungsdatum: 28.02.2005 Beiträge: 211 Wohnort: Deutschland
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Verfasst am: 19.Jan 2006 16:04 Titel: Urteile & Recht kauf auf Probe |
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Nein ist so nicht rechtens,
da Sie hier verdeckte Preise ausweisen, Im Streitfall kann der Kunde den Artikel für 5,00 Euro erwerben.
Auf jeden Fall werden Sie auf Grund eines Verstoßes der ebay Regeln ausgeschloßen oder mindestens abgemahnt.
Sie müssen den Artikel zum Kaufpreis einstellen, im Text könnne Sie auf das Rückgaben Recht hinweisen |
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mk1212 Newbie
Anmeldungsdatum: 31.01.2006 Beiträge: 2
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Verfasst am: 3.Feb 2006 11:13 Titel: |
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Angebotstechniken mit denen die Gebührenstruktur von eBay umgangen wird,
werden erfahrungsgemäß konsequent verfolgt.
Schließlich "lebt" eBay von Gebühren und Provisionen.
Der Grundsatz kann hier nachgelesen werden:
http://pages.ebay.de/help/policies/listing-circumventing.htm
| hadimarosa hat folgendes geschrieben:: |
| ... im Text könnne Sie auf das Rückgaben Recht hinweisen |
Als gewerblicher Verkäufer muss in der Artikelbeschreibung auf das Widerrufs- oder Rückgaberecht
hingewiesen werden. Ferner ist eine Anbieterkennzeichnung Pflicht, will man Abmahnanwälten nicht Tür und Tor öffnen.
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