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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7230
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Verfasst am: 6.Apr 2007 7:13 Titel: Ehe mit Vertrag? Teil I |
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Der Ehevertrag ist ein ungeliebtes Thema. Doch gerade in Zeiten, in denen Ehen nicht mehr selbstverständlich halten, bis der Tod sie scheidet, stellt sich die Frage, ob und wann ein Ehevertrag sinnvoll ist.
Geben sich zwei Menschen das feierliche Ja-Wort, entsteht vor den Augen der Priester eine Ehe, ein Bund vor Gott. Vor den Augen der Juristen entsteht ein neuer Güterstand, der regelt, was im Falle einer Scheidung geschehen soll. In aller Regel ist das die "Zugewinngemeinschaft". Daneben gibt es noch zwei weitere Güterstände, die der Gesetzgeber vorsieht: Die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft.
Bei der Zugewinngemeinschaft und der Gütertrennung gehört das mit in die Ehe gebrachte Eigentum dem jeweiligen Partner, während bei der Gütergemeinschaft auch der Partner Miteigentümer am Eigentum des anderen Partners wird.
Erwirbt ein Partner Vermögen, bleibt es bei der Zugewinngemeinschaft und der Gütertrennung im Eigentum des Erwerbenden, während bei der Gütergemeinschaft prinzipiell Gemeinschaftseigentum entsteht. Aber auch bei der Zugewinngemeinschaft oder der Gütertrennung ist durch entsprechende Verträge beim Erwerb die Schaffung von Gemeinschaftseigentum möglich.
Bei Gütergemeinschaft wird das Vermögen gemeinsam verwaltet oder – wenn eine entsprechende Absprache zwischen den Partnern besteht – das gemeinsame Vermögen von einem Partner gepflegt.
Allerdings kann der Partner in der Gütergemeinschaft über das gemeinsame Vermögen immer nur mit Einwilligung des Partners verfügen. Bei Gütertrennung kann jeder über seinen Vermögensteil frei verfügen. In der Zugewinngemeinschaft kann jeder über bis zu 85 Prozent seines eigenen Vermögens frei verfügen – ist es mehr, braucht er die Einwilligung seines Partners.
Bei Gütergemeinschaft haftet jeder Partner für alle Schulden, also auch die des Partners. In der Zugewinngemeinschaft und bei Gütertrennung haftet jeder Partner nur für die von ihm verursachten Schulden.
Bei einer Scheidung wird bei Gütergemeinschaft das Vermögen zu gleichen Teilen verteilt. Bei der Zugewinngemeinschaft wird das gemeinsame Vermögen bei der Eheschließung von dem Vermögen bei der Scheidung abgezogen. Dies ist dann der Zugewinn, der unter den Partnern geteilt wird. Bei Gütertrennung findet kein Ausgleich statt, es sei denn, es wurde Gemeinschaftsvermögen gebildet. Dieses wird dann entsprechend der Vertragsvereinbarungen verteilt.
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